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Blütenträume mit Marihuana vor dem Amtsgericht Hann. Münden

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Von: Ekkehard Maass

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Blühende Marihuana-Pflanzen: Ein 26-Jähriger aus dem Altkreis Münden hatte Cannabis-Pflanzen für den Handel mit Marihuana in seiner Wohnung gezogen. Symbolfoto: dpa
Blühende Marihuana-Pflanzen: Ein 26-Jähriger aus dem Altkreis Münden hatte Cannabis-Pflanzen für den Handel mit Marihuana in seiner Wohnung gezogen. Symbolfoto: dpa © Symbolfoto: dpa

Der Handel mit Marihuana und eine Cannabis-Zucht in der Wohnung eines jungen Mannes beschäftigte jetzt das Amtsgericht Hann Münden.

Hann. Münden – Der Plan, sein Studium mit Marihuana zu finanzieren, brachte einen 26-Jährigen jetzt vor den Strafrichter. Das Amtsgericht Hann. Münden verurteilte ihn wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 1000 Euro an das Mündener Hospiz zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Im Januar 2022 hatte die Polizei seine Wohnung durchsucht und rund 700 Gramm Marihuana sowie sechs Cannabispflanzen sichergestellt, aus denen Marihuana gewonnen werden kann. Zudem fand sie Gerätschaften für die Herstellung der Droge und die Aufzucht der Pflanzen.

Weiter stellten die Ermittler einige Hundert Euro Bargeld und Smartphones sicher, auf denen die Ermittler später Chatverläufe fanden, aus denen hervorging, dass der 26-Jährige mit der Droge handeln wollte und auch schon gehandelt hat.

Zum Start seines Geschäfts hatte er nach eigenen Angaben selbst 750 Gramm für 3000 Euro gekauft. Dazu gehörten auch die 700 Gramm, die die Polizei bei ihm gefunden hatte. Er selbst wollte zehn Euro für das Gramm nehmen. Das Wissen für die Zucht der Cannabispflanzen habe er sich im Internet angeeignet. Dort habe er auch alles gekauft, was für den Anbau erforderlich sei, von den Samen, über die Töpfe bis hin zu der speziellen Beleuchtung. Rund 1500 Euro habe er dafür ausgegeben.

Das gekaufte Marihuana war für seinen Eigenkonsum, aber auch, um erste Interessenten bedienen zu können, bis er seine Pflanzen abernten konnte. Angaben dazu, von wem er das Marihuana gekauft hat, wollte er nicht machen. Es seien zwei verschiedene Verkäufer gewesen. Der Angeklagte, der vor Gericht geständig war, kannte die Szene. Bereits mit 13 Jahren habe er selbst angefangen, Cannabis zu konsumieren, sagte er. Zunächst nur gelegentlich, ab 16 Jahren täglich. 2022 habe er sich entschlossen, mit dem Drogenkonsum aufzuhören und es auch geschafft. Er habe bei sich bereits Folgeerscheinungen wie Gedächtnisschwäche und innere Unruhe gespürt.

Überhaupt habe er sein Leben inzwischen vollkommen geändert. Er habe den Kontakt zu früheren Bekannten aus der Szene abgebrochen, sei nach Kassel gezogen, wo auch seine Mutter lebt, habe einen guten Kontakt zu seinen Eltern und Geschwistern und arbeite in Vollzeit in einem Kasseler Unternehmen als Servicekraft, so der Angeklagte. Gelernt hatte er nach der Schule den Beruf des Einzelhandelkaufmanns, in dem er auch einige Jahre gearbeitet hatte. Im Oktober 2021 hatte er dann ein Studium der Wirtschaftspädagogik begonnen, das er aber aus finanziellen Gründen wieder aufgegeben hatte. „Ich bin glücklich“, sagte er zu seiner jetzigen Lebenssituation.

Schon zu Beginn der Verhandlung hatte er betont, dass er einen Schlussstrich unter sein früheres Leben gezogen habe. „Ich stehe hier, um die Verantwortung für meine Taten zu übernehmen“, sagte er. Er wolle nun sein Leben ehrlich weiterführen.

Dass er sich geändert habe, glaubte ihm das Schöffengericht und berücksichtigte es bei der Urteilsfindung. Zudem habe für den Angeklagten gesprochen, dass er Reue gezeigt, die Taten gestanden habe und bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, so der Vorsitzende Richter Matthias Thielbeer in seiner Urteilsbegründung. Auch müsse bedacht werden, dass es sich bei Marihuana um eine „weiche Droge“ handele.

Das Gericht setzte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Zudem kam es zu dem Schluss, dass es sich bei den Taten des Angeklagten um minder schwere Fälle handele, bei denen das Gericht auch eine Strafe von unter einem Jahr Freiheitsentzug verhängen kann.

Die Mindeststrafe für den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge liegt sonst bei einem Jahr Haft. Das Gericht hatte für die beiden Taten, Ankauf von 750 Gramm Marihuana, um es zum größten Teil weiterzuverkaufen, und die Pflanzenzucht für den späteren Handel, die Gesamtstrafe von neun Monaten Freiheitsentzug gebildet.

Die Staatsanwaltschaft war insgesamt zu einer ähnlichen Bewertung der Taten gekommen, lag bei der Gesamtstrafe für beide Taten aber mit acht Monaten Freiheitsentzug unter der des Gerichts. (Ekkehard Maass)

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