Kitas im Lockdown
Corona: Notbetreuung der Kitas im Raum Hann. Münden läuft an
Nicht nur die Schulen, auch die Kitas im Altkreis Münden befinden sich seit Montag (11.01.2021) im Corona-Modus. Es gilt der „harte Lockdown“. Es wird aber eine Notbetreuung eingerichtet. Kitas können laut Land Niedersachsen eine Bescheinigung vom Arbeitgeber fordern.
Altkreis Münden – Seit Montag (11.01.2021) befinden sich neben den Schulen auch die Kitas in ganz Niedersachsen im Notbetrieb. Das betrifft natürlich auch Einrichtungen im Altkreis Münden. „Der Übergang lief bei uns reibungslos und ohne Komplikationen, wie bereits im Frühjahr 2020“, berichtet Kitaleiterin Petra Appel von der DRK-Kita in Gimte. Für 50 Prozent der Kinder stehen Notbetreuungsplätze zur Verfügung.
Anträge werden an Eltern ausgehändigt
Damit die Eltern nachweisen können, dass ihre Kinder für die Betreuung berechtigt sind, wurden Anschreiben mit den Anträgen im Kita-Briefkasten für die Eltern hinterlegt. Darüber würden sie von den Elternsprechern unterrichtet.
Laut Land Niedersachsen gilt die Notbetreuung für Kinder, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in „betriebsnotwendiger Stellung“ in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Dazu zählen zum Beispiel Mitarbeiter in Pflegeberufen.
Kita kann Bescheinigung von Arbeitgeber fordern
Um dies nachzuweisen, kann gefordert werden, dass der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllt. Jaqueline Hinz von der DRK-Kita Volkmarshausen, berichtet, bisher habe es den Eltern keine Schwierigkeiten bereitet, die nötigen Dokumente einzureichen. „Wir sind an die Beschlüsse gebunden“, so Hinz. Es sei im Interesse der Kitas und auch der Träger, die Informationen über die Coronaregeln so schnell wie möglich an die Eltern weiterzugeben. Die Regeln kommen sehr oft freitags, daher müsse man schnell handeln. Auch in der Kita St. Elisabeth in Münden wurde laut Leiterin Claudia Brkic eine Notfallbetreuung eingerichtet.
Dass die Betreuung der Kinder auf diesem Weg geregelt werde, sei abzusehen gewesen, trotzdem kam die Umsetzung kurzfristig, heißt es von der Leitung der Awo-Kita Am Schloss. Wichtig sei, dass die Eltern den Antrag auf Notbetreuung eingereicht haben, die Bescheinigung des Arbeitgebers könne im Einzelfall nachgereicht werden.
Strenge Regeln für Notfallbetreuung
Die Regeln für den Notfallmodus seien streng. Weitere Gründen für einen solchen Platz ist laut Land, dass Eltern von Verdienstausfall und Kündigung bedroht sind oder das Kindeswohl gefährdet ist.
Welche berufen gelten als „systemrelevant“?
Für eine Notfallbetreuung berechtigt sind laut Land Niedersachsen Kinder, deren Eltern in sogenannten „systemrelevanten Berufen“ arbeiten. Das sind beispielsweise: Pflegeberufe und Berufe im medizinischen Sektor, Transport und Logistik, Entsorgung, Energieversorgung, Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation sowie Handwerkernotdienste. „Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht generell nicht“, heißt es weiter vom Land. (Jens Döll)