Finanzausschuss
Freiwillige Leistungen der Stadt Hann. Münden auf dem Prüfstand
Auf dem Prüfstand stehen nun freiwillige Leistungen der Stadt Hann. Münden. Diese werde vom Finanzausschuss genau unter die Lupe genommen.
Hann. Münden – Die freiwilligen Leistungen der Stadt Hann. Münden sind Thema bei der Videokonferenz-Sitzung des Finanzausschusses der Stadt am kommenden Montag, 25.01.2021, ab 15 Uhr. Unter freiwillige Leistungen oder Aufgaben fallen jene Angelegenheiten, bei der nur die Kommune entscheidet, ob sie tätig werden möchte oder nicht. Im Vordergrund stehen dabei Ausgaben für Kultur und Soziales.
Leistungen für Kultur und Soziales
In der Dreiflüssestadt betrifft das zum Beispiel das Städtische Museum, Theater, Bücherei und Volks- und Heimatfeste. Diese Aufstellung ist dem Internetauftritt der Stadt zu entnehmen. Von einem Wegfall der Leistungen wären neun Vereine und Einrichtungen betroffen. Einen Rechtsanspruch auf Zahlung hätten die Empfänger jedoch nicht.
Diese Ausgaben werden in der Sitzung auf dem Prüfstand stehen. Hintergrund dafür ist, so ist es der Vorlage zu entnehmen, dass sich die Stadt Münden seit Jahrzehnten in einer „desolaten Haushaltslage“ befinde. „Die Stadt Hann. Münden unterlag damit zugleich immer auch der Verpflichtung (bis auf die Jahre 2018 und 2019) ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen. Bestandteil hiervon war auch eine Auflistung der freiwilligen Leistungen der Stadt Hann. Münden“, heißt es weiter.
Landkreis Göttingen stellt Regeln auf
Ziel davon sei gewesen, die freiwilligen Leistungen auf fünf Prozent im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen der Stadt abzusenken. Der Landkreis Göttingen habe in einem Schreiben vom Juli 2020 klargestellt, dass bei defizitären Kommunen regelmäßig lediglich ein Anteil der freiwilligen Leistungen an den ordentlichen Aufwendungen von drei Prozent anerkannt werde. „Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den freiwilligen Leistungen konnte die Aufsichtsbehörde im vorgelegten HSK des Jahres 2020 nicht erkennen“, heißt es weiter.
Daher wird die Aufstellung noch einmal in die Beratung gegeben. Hinzu komme, dass der Rat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2020 zugestimmt habe, dem Antrag der Grundschule Hemeln auf Einführung einer offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2021/2022 zuzustimmen. Damit einher ging der Auftrag, die erforderlichen Mittel in einen Haushaltsplanentwurf für 2021 einzuplanen und einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf bis 31. Januar 2021 dem Rat zur Beratung vorzulegen.
2020: Kein genehmigter Haushalt für Hann. Münden
Dafür würden zusätzliche Personalkosten von etwa 7200 Euro fällig und darüber hinaus die laufenden Betriebskosten einer Mensa als weitere freiwillige Aufwendung der Stadt Hann. Münden. Diese müssten in den Haushaltsplan mit aufgenommen werden. Das müsse bei der Beratung über die Leistungen berücksichtigt werden. Im vergangenen Jahr konnte die Stadt Hann. Münden auch gegen Jahresende keinen genehmigten Haushalt vorweisen. (Jens Döll)