Alle Feuerwerkskörper mit der alten Bezeichnung „Klasse I“ oder „Klasse II“ dürfen nicht mehr verwendet, vertrieben oder überlassen werden.
Zudem solle man darauf achten, nur Feuerwerkskörper mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und europäischer Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ zu benutzen. Feuerwerk ohne die Kennzeichnung sei illegal und „potenziell gefährlich“.
Um Verletzungen am Körper zu vermeiden, sollten zudem Sicherheitsregeln beachtet werden: Feuerwerkskörper auf den Boden legen und mit ausgestrecktem Arm anzünden. Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern, zum Beispiel die Flasche in eine Getränkekiste stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können. Das Verkürzen oder Entfernen der Lenkstäbe ist gefährlich. Weiter sollten Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern gezündet und hinuntergeworfen werden. Bei Notfällen wie Verletzungen und Bränden sollte unverzüglich die 112 angerufen und so Feuerwehr und Rettungsdienst alarmieren werden.
Die HNO-Praxisgemeinschaft Dr. med. Frank Böhm und Marcus Hochhaus aus Hann. Münden haben die Ohren ihrer Patienten im Blick. In Hinblick auf die „Knallerei“ an Silvester warnen sie deshalb vor bleibenden Schäden wie Tinnitus und Hörverlust, die durch ein Knalltrauma erlitten werden können.
„Die Lautstärke wird häufig unterschätzt“, berichtet HNO-Arzt Marcus Hochhaus. Es würden den Pegel bis 160 Dezibel (dB), mit Schreckschusspistole sogar über 180 dB, erreicht, was in der Lautstärke einem startenden Düsenflugzeug gleichkomme. Er rät deshalb zu einem Gehörschutz wie Ohrstöpsel beziehungsweise zu einer entsprechenden Distanz zu explodierenden Raketen oder Böllern.
Größere Schallimpulse könnten ansonsten zu einem Schaden im Mittelohr führen, hierbei könne insbesondere das Trommelfell einreißen, sowie die Gehörknöchelchenkette beschädigt werden. Auch das Innenohr könnte geschädigt werden, zudem könnten Explosionen einen Hörsturz auslösen, warnt Dr. med. Frank Böhm. In solchen Fällen sollte in den ersten Tagen nach dem Ereignis ein Arzt aufgesucht werden. (Jens Döll)
Käuder müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist an der Kennzeichnung „F2“ bzw. „PII“ erkennbar und darf in diesem Jahr nur am Donnerstag, Freitag und Samstag, 29., 30. und 31. Dezember, an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Das Abbrennen dieser „Pyrotechnische Gegenstände“ ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Dieses Feuerwerk darf nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wie Fachwerkhäusern gezündet werden.
Zur Kategorie F2 zählen insbesondere Feuerwerksbatterien, Raketensortimente, Einzelraketen, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel und Knallartikel (zum Beispiel „Chinaböller“). Auf den Verkaufsverpackungen ist die Kategorie angegeben, sodass bereits beim Kauf grundsätzlich Klarheit herrschen sollte, wo das Feuerwerk gezündet werden darf. Daneben gibt es noch drei andere Kategorien: F1 steht für Kleinstfeuerwerk mit geringer Gefahr. Es darf das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Nur von Profis, die eine besondere Genehmigung haben, darf Pyrotechnik der Klassen F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk) erworben. (Bernd Schlegel)
In Göttingen und vielen anderen Orten gibt es ein Böllerverbot an bestimmten Stellen.
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