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Lkw nachts auf der A 7 bedrängt: Gerichtsprozess in Hann. Münden

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Das Bild zeigt eine Autobahn mit vielen Autos und Lastwagen in der Nacht.
Auf der Autobahn kann es zu gefährlichen Situationen kommen. So bremste ein 24-Jähriger nachts einen Lkw aus (Symbolbild). © Julian Stratenschulte/dpa

Das Amtsgericht Hann. Münden verurteilt 24-jährigen Kasseler zu 600 Euro Geldstrafe. Er hatte einen Lkw mit einem riskanten Überholmanöver auf der A7 genötigt und einen Unfall verursacht.

Hann. Münden – Weil er einen Lkw-Fahrer durch ein riskantes Überholmanöver so bedrängt hat, dass es sogar zu einem Unfall kam, musste sich ein 24-jähriger Kasseler wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung vor dem Amtsgericht Hann. Münden verantworten.

Hann. Münden: Prozess wegen Überholmanöver

Nach Angaben vom Amtsgerichtsdirektor Matthias Thielbeer spielte sich das Ganze im November 2021 auf der Autobahn 7 bei Dunkelheit ab. Der 24-jährige gelernte Anlagenbauer hatte sich zuvor von dem Lkw-Fahrer bedrängt gefühlt, weil dieser aus seiner Sicht zu dicht aufgefahren war. Beide waren auf dem Mittelstreifen unterwegs gewesen.

Als sich die Situation ergab, dass der 24-Jährige hinter dem Lkw fuhr, überholte er den Lastwagen und scherte riskant wieder auf den Mittelstreifen ein, indem er gleichzeitig bremste. Dadurch zwang er den Lkw-Fahrer, der mit etwa 90 Stundenkilometern unterwegs war, ebenfalls auf die Bremse zu treten. Der konnte seinen Sattelzug zwar noch um etwa zehn Stundenkilometer verlangsamen, dennoch kam es zu einer leichten Berührung beider Fahrzeuge, bei der es aber bei einem Sachschaden blieb.

Für das Gericht erfüllte die Fahrweise des 24-Jährigen den Tatbestand der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung, und es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 600 Euro, 40 Tagessätze zu je 15 Euro. Bei der Höhe des Tagessatzes berücksichtigte es, dass der Angeklagte Sozialleistungen bezieht.

Angeklagter zeigte sich vor Gericht einsichtig

Vor Gericht habe der Angeklagte eingeräumt, dass sein Verhalten nicht in Ordnung gewesen war, und auch Reue gezeigt, so Thielbeer. Und weil er bereits im Vorfeld der Verhandlung sich einer verkehrspsychologischen Maßnahme unterzogen hatte, dabei geht es um die Aufarbeitung seiner Tat, und er sich ansonsten im Straßenverkehr nichts habe zuschulden kommen lassen, weder vor noch nach der Tat, habe das Gericht davon abgesehen, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Dies sei ansonsten bei einer solchen Sachlage der Regelfall, erläuterte Richter Thielbeer.

Prozess wegen ähnlichem Fall im Dezember 2022

Anfang Dezember gab es einen ähnlich Fall vor dem Amtsgericht. Damals verurteilte es einen 58-jährigen Kurierfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Auch er hatte sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer geärgert und war nach einem Überholvorgang von rechts mit seinem Kleinlaster knapp vor einem Pkw eingeschert. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es zu einem Unfall gekommen wäre, wenn denn der Fahrer des Wagens nicht sofort reagiert und scharf gebremst hätte. Weil er vorsätzlich falsch rechts überholt und dabei Leib und Leben der Menschen in dem Pkw fahrlässig gefährdet habe, verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 45 Euro und belegte den 58-Jährigen mit einem einmonatigen Fahrverbot.

Es hatte davon abgesehen, ihm den Führerschein zu entziehen, weil er sich in den Monaten zwischen Tat und Verhandlung nichts mehr habe zuschulden kommen lassen, obwohl es sehr viel fahre. (Ekkehard Maaß)

Die A7 war in der vergangenen Zeit in aller Munde. Auf 60 Kilometern war die Autobahn gesperrt. Nun werden die letzten Begrenzungen der Geschwindigkeit aufgehoben.

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