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Konflikte gehören zum Leben: Christa Siebert ist neue Schiedsperson in der Gemeinde Staufenberg

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Von: Jens Döll

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„Konflikte helfen uns, zu wachsen“, sagt Christa Siebert aus Landwehrhagen. Sie ist einstimmig vom Rat als stellvertretende Schiedsperson gewählt worden.
„Konflikte helfen uns, zu wachsen“, sagt Christa Siebert aus Landwehrhagen. Sie ist einstimmig vom Rat als stellvertretende Schiedsperson gewählt worden. © Jens Döll

Christa Siebert wurde zur stellvertretenden Schiedsperson für Staufenberg gewählt. Was ihre Aufgaben und ihre Motivation sind, erzählt sie im Hna-Gespräch.

Staufenberg – „Konflikte bieten die Chance für Entwicklung und gehören zum Leben dazu“, sagt Christa Siebert aus Landwehrhagen. Sie wurde in der jüngsten Ratssitzung einstimmig zur stellvertretenden Schiedsperson für Staufenberg gewählt.

Die in Landwehrhagen geborene Siebert betreibt mit ihrem Mann ein ökologisches Landwirtschaftsprojekt am Ortsrand und hat zuvor viele Jahre in einem wissenschaftlichen Verlag in Göttingen gearbeitet.

Christa Siebert ist zertifizierte Mediatorin

„Als Führungskraft hat man naturgemäß auch mit verschiedensten Konflikten zu tun“ berichtet sie. Vieles, was am Ende juristisch entschieden werde, könne nachhaltiger im Vorfeld geklärt werden, wenn Menschen sich gegenseitig wieder sehen und hören. „Sture Gewinner- und Verliererkategorien sind keine Lösung mehr in der heutigen Zeit“, so die 61-Jährige.

Daher habe sie im vergangenen Jahr einen langjährigen Traum verwirklicht, durch den Abschluss einer Ausbildung zur zertifizierten Mediatorin. Zusammen mit einer Kollegin werden sie Mediationen anbieten zur Konfliktlösung für Unternehmen, Paare, Familien und verschiedene Generationen. Insofern war es für Christa Siebert nur konsequent, sich auch auf das Ehrenamt als Schiedsperson zu bewerben.

Hauptaufgabe als Schiedsperson: außergerichtliche Schlichtung von Auseinandersetzungen

Ihre Hauptaufgabe als Schlichterin ist, bürgerlich-rechtliche Auseinandersetzungen oder in Strafsachen außergerichtlich zu schlichten. Die erste Amtsperiode umfasst fünf Jahre, das Amt unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Amtsgericht.

Laut Land Niedersachsen ist bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung die Erhebung einer Privatklage des Verletzten erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsperson erfolglos geblieben ist. Auch in bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten ist der erfolglose Gang zu einer Schiedsperson Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage vor Gericht.

„Erfolg hat die Schlichtung aus meiner Sicht, wenn die Konfliktparteien sich danach wieder auf Augenhöhe begegnen“, sagt Christa Siebert dazu.

Christa Siebert nun gemeinsam mit Rolf Haeder Schiedsperson für Staufenberg

Zur Einarbeitung besucht sie derzeit mehrere Fortbildungen. In der jüngsten Ratssitzung bedankte sich Christa Siebert für das in sie gesetzte Vertrauen. Auch Bürgermeister Bernd Grebenstein beglückwünschte sie und hob die Wichtigkeit ihrer Arbeit für das Gemeinwesen hervor.

„Ich bin froh, dass die Gemeinde nun wieder zwei Schiedspersonen hat“, so der Bürgermeister.

Rolf Haeder aus Spiekershausen begleitet seit Jahren die Position einer Schiedsperson. Die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson war lange vakant, so Grebenstein. Beide Schiedspersonen sind aber gleichberechtigt. „Die Gemeinde muss nur eine Reihenfolge laut Gesetz vorlegen“, ordnet Grebenstein ein. (Jens Döll)

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