1. Startseite
  2. Lokales
  3. Hann. Münden
  4. Hann. Münden

Besitz von Kinderpornografie: Sechs Monate Haft auf Bewährung

Erstellt:

Von: Ekkehard Maass

Kommentare

Hann. Münden. Das Amtsgericht Hann. Münden hat am Mittwoch einen 43-jährigen Mann aus dem Altkreis Münden wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der ledige kaufmännische Angestellte hatte gestanden, aus dem Internet über 550 verbotene Dateien mit Bildern heruntergeladen zu haben, auf denen Kinder und Jugendliche bei sexuellen Handlungen zu sehen sind. Allerdings habe er nicht bewusst danach gesucht, sondern in Kauf genommen, diese Dateien auf der Suche nach „normalen pornografischen Bildern“, die erlaubt sind, mit herunter geladen zu haben.

Aktualisiert um 15 Uhr

Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Wilfried Kraft setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest, zudem muss der 43-Jährige als Auflage 2400 Euro in monatlichen Raten zu 200 Euro an das Mütterzentrum in Hann. Münden zahlen, einer Beratungsstelle für Mütter und Familien. Zugunsten des Angeklagten hatte Kraft unter anderem gewertet, dass der Mann bisher nicht straffällig geworden sei. Eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung hatte auch der Staatsanwalt gefordert, allerdings mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie einer Geldauflage von 1000 Euro, die der Mann in Raten von 250 Euro zugunsten einer sozialen Einrichtung hätte zahlen sollen. (ems)

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion