Appell zum Verzicht
Silvester ohne Feuerwerk: Verbot auch auf Tanzwerder und Rattwerder in Hann. Münden
Ist dieses Jahr Feuerwerk überhaupt erlaubt? „Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt“, hieß es zunächst in der Corona-Verordnung. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Feuerwerksverbot aber mit Beschluss vom 18. Dezember gekippt, unter anderem mit der Begründung, dass ein landesweites Verbot nicht erforderlich sei.
Es reiche aus, Feuerwerk auf bestimmten Plätzen und an Orten, die zu Publikumsverkehr neigen, zu verbieten. Damit bezieht sich das Oberverwaltungsgericht auf eine Telefonkonferenz von Bundes- und Landesregierungen, die Feuerwerksverbote zur Verhinderung von Menschenansammlungen auf bestimmten Plätzen in die Hände der Kommunen legen.
Ulrich Lottmann. Sprecher des Landkreises Göttingen, erklärte gestern, die Landkreise legten per Allgemeinverfügung fest, auf welchen Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen das Verbot von Feuerwerk gelte. In der Allgemeinverfügung wird das Abbrennen von Feuerwerk auf Rattwerder und dem unteren Tanzwerder in Hann. Münden explizit verboten. Das Verbot gilt für Feuerwerk der Kategorie F2 beziehungsweise PII. Dazu gehören beispielsweise auch Raketen oder Batterien. Für die Stadt Hann. Münden galt ohnehin, dass Feuerwerk nur noch in wenigen Bereichen abgebrannt werden durfte.
Die Samtgemeinde Dransfeld hat keine neuen Verbote ausgesprochen, weist aber darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Umfeld von Fachwerkhäusern, Kirchen, Altenwohnheimen auch bisher schon untersagt sei. „Dies trifft auf einen Großteil der Bereiche in der Samtgemeinde zu.“ Leider werde dies immer wieder missachtet. Grundsätzlich rufen wir aber die Bevölkerung der Samtgemeinde dazu auf, dieses Jahr grundsätzlich auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten“, so Bürgermeister Mathias Eilers. „Ungeachtet der Rechtsprechung durch das Oberlandesgericht halten wir einen Verzicht aus Respekt und Solidarität denjenigen gegenüber, die auch an Silvester in vielen Einrichtungen um das Leben von Menschen kämpfen, für angezeigt.“
Auch Staufenberg verweist auf die bestehenden Verbote. Zudem erklärte Bürgermeister Bernd Grebenstein auf Anfrage zur aktuellen Situation, dass in Staufenberg das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt sei.