Naturfreunden ein Dorn im Auge
SPD-Fraktion: Stadt soll Neuanlage von Schottergärten verhindern
Schottergärten, also gänzlich mit Schotter und Steinen bedeckte Flächen, sind Naturfreunden schon lange ein Dorn im Auge – Der Umweltausschuss der Stadt Hann. Münden hat sich mit dem Thema befasst.
Hann. Münden – Die Anlage eines Schottergartens sei ein vermeidbarer Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und deshalb zu unterlassen, erklärte Nortrud Riemann (SPD), Mitglied des Umweltausschusses. In einem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion werde daher die Verwaltung gebeten, zu prüfen, was getan werden könnte, „um in Zukunft aus Klima- und Artenschutzgründen die Anlage von Schottergärten zu verhindern“, so Riemann.
Die SPD-Fraktion halte insbesondere die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie eine Änderung der örtlichen Bauvorschriften für möglich. Auch für den Rückbau bereits bestehender Schottergärten gebe es rechtliche Möglichkeiten. Dabei müssten auch die Außenanlagen der im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke und der Grundstücke der städtischen Betriebe berücksichtigt werden, hieß es. Hier habe die Stadtverwaltung gegenüber der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion.
Klima- und Artenschutz
Es gebe in Hann. Münden bereits einige positive Beispiele zum Umgang mit dem Thema Klima- und Artenschutz. Als eines von mehreren Beispielen führt Nortrud Riemann die Resolution Klimanotlage auf. Für die Schottergärten sei es folgerichtig, eine entsprechende Haltung einzunehmen. In einer Vorlage der Stadtverwaltung heißt es, dass die Kommune unterschiedliche Ansätze nutzen könne, um gegen die weitere Errichtung von Schottergärten vorzugehen: So könne sie die Verstöße gegen die Niedersächsische Bauordnung oder gegen bauplanerische Vorgaben ahnden.
Zum anderen könne die Stadt aber auch gestaltend eingreifen über die Bauleitplanung oder die Etablierung einer Satzung. Hinzu kämen präventive Maßnahmen. Dazu gehöre, die Bevölkerung für das Thema durch Information, Kommunikation, Aktionen und Aufklärung zu sensibilisieren. (Thomas Schlenz)
Verbot in der Bauverordnung
Laut niedersächsischer Bauordnung müssen nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein. Freiflächen können mit Rasen oder Gras, Gehölzen sowie anderen Zieroder Nutzpflanzen bedeckt sein. Laut Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz muss auf diesen freien Flächen Vegetation überwiegen. Großflächige Steinflächen entsprächen dieser Forderung nicht und seien daher nicht gestattet.