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Nach Überfällen in Gieselwerder, Reinhardshagen und Hann. Münden: Das Urteil steht fest

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Von: Peter Kilian

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Diese Tankstelle in Gieselwerder war einer der Schauplätze der bewaffneten Raubüberfalle der beiden jungen Männer. Sie wurden jetzt für ihre Taten am Landgericht Kassel verurteilt. Archi
Diese Tankstelle in Gieselwerder war einer der Schauplätze der bewaffneten Raubüberfalle der beiden jungen Männer. Sie wurden jetzt für ihre Taten am Landgericht Kassel verurteilt. (Archivfoto) © NOLTE

Mehrjährige Haftstrafen müssen zwei junge Männer verbüßen, die im November 2021 und Januar 2022 einen Supermarkt in Reinhardshagen sowie zwei Tankstellen in Gieselwerder und Hann. Münden überfielen.

Reinhardshagen/Kassel – Nach zwei Verhandlungstagen lautete das Urteil der Jugendkammer am Landgericht Kassel: Vier Jahre und drei Monate Haft für den älteren Beschuldigten und vier Jahre Jugendstrafe für den jüngeren. Beide werden in eine Entziehungsanstalt eingewiesen, um ihre Suchtprobleme behandeln zu lassen.

An den eigentlichen Taten gab es während der beiden Termine keinen Zweifel. Sowohl der 23-Jährige aus Reinhardshagen als auch der 25-Jährige aus Hann. Münden gestanden die bewaffneten Überfälle. Unklar blieb hingegen, ob es einen oder zwei Mittäter gab. Bisher führten diese Ermittlungen zu keinem Erfolg. Beide Angeklagten nannten keine Namen. Jedoch soll einer der Unbekannten zumindest bei den Überfällen im Supermarkt und der Tankstelle in Gieselwerder Angestellte mit einem Messer bedroht und in einem Fall leicht verletzt haben.

Spielsucht und Drogenkonsum führten zu akuter Geldnot

Als Motiv ihrer Taten hatten die beiden Angeklagten akute Geldnöte angegeben. Spielsucht und Drogenkonsum verschlangen demnach monatlich bei beiden über 3000 Euro. Dafür benötigten sie dringend Geld und fassten den Beschluss, sich dies durch Raubüberfälle zu beschaffen. Dazu kundschafteten sie im Vorfeld, so die Staatsanwaltschaft, alle drei Objekte aus, ob diese für ihre Pläne geeignet seien.

Der psychologische Gutachter attestierte dem 25-Jährigen trotz seiner Drogenabhängigkeit für alle Taten Schuldfähigkeit. Die Untersuchungen hätten keine psychischen Auffälligkeiten ergeben. Bei den Überfällen seien keine Bewusstseinsstörungen aufgetreten, die die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt hätten. Der Sachverständige empfahl jedoch, den Angeklagten zwei Jahre im Maßregelvollzug wegen der Drogenprobleme behandeln zu lassen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass er weitere Straftaten begehe, um seine Sucht finanzieren zu können.

Zum gleichen Ergebnis kam er bei dem 23-Jährigen. Auch bei ihm sei zu befürchten, dass er ohne Behandlung in einer Fachklinik wiederum straffällig werde. Selbst in Haft habe er weiter Drogen konsumiert, stellte der Gutachter keine günstige Prognose für den Angeklagten aus, werde die Sucht nicht therapiert.

Staatsanwaltschaft will Erwachsenenstrafrecht anwenden

Die Staatsanwaltschaft sah nach der Beweisaufnahme alle Vorwürfe als zweifelsfrei belegt an. Bei der Strafzumessung sei erschwerend zu bewerten, hieß es, dass die drei Taten in kurzen Abständen erfolgten. Das zeuge von einer hohen kriminellen Energie. Obwohl der jüngere Angeklagte bei der ersten Tat in Reinhardshagen vom Alter her noch unter Jugendstrafrecht falle, sprach sich die Staatsanwaltschaft auch bei ihm dafür aus, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Die Forderung: sechs Jahre und drei Monate Haft für beide und Einweisung in eine Klinik, um die Sucht behandeln zu lassen.

Die beiden Rechtsanwälte der Angeklagten riefen die offenkundige Reue ihrer Mandanten in Erinnerung. Zudem hätten beide umfassend gestanden. Der Verteidiger des 25-Jährigen sah außerdem eine verminderte Schuldfähigkeit und empfahl dem Gericht, nicht über eine vierjährige Haftstrafe hinauszugehen.

Der Anwalt des 23-Jährigen sah seinen Mandanten vom Wesen her selbst heute noch als Heranwachsenden. Hier sitze kein Erwachsener auf der Anklagebank, von daher lautete seine Empfehlung, eine vierjährige Jugendstrafe mit Therapie im Maßregelvollzug auszusprechen. (Peter Killian)

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