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Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Bundeswehroffizier legt Berufung ein

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Von: Ekkehard Maass

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Hann. Münden. Das Verfahren gegen einen Bundeswehroffizier, den das Amtsgericht Hann. Münden wegen Volksverhetzung verurteilt hat, wird ein Nachspiel vor dem Landgericht Göttingen haben.

Der 50-jährige Bundeswehroffizier, der vom Amtsgericht Hann. Münden wegen Volksverhetzung Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. 

Das teilte Strafrichterin Dr. Christine Kunst vom Mündener Amtsgericht auf Anfrage unserer Zeitung mit. Das Verfahren gegen den Soldaten geht damit vor dem Landgericht Göttingen weiter. 

Das Mündener Gericht hatte ihn unter anderem wegen Hetzkommentaren auf Facebook-Seiten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Das Geld soll jeweils zur Hälfte dem Verein KZ-Gedenkstätte Vaihingen/Enz und dem Verein Kinder in Afrika zugutekommen. 

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