1. Startseite
  2. Lokales
  3. Hann. Münden

Nazi-Abzeichen gestohlen - Mann bekam Freiheitsstrafe auf Bewährung

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Hann. Münden. Weil er dem Lebensgefährten seiner Mutter zahlreiche Orden und Abzeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus gestohlen hat, musste sich ein 23-jähriger Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma jetzt vor dem Amtsgericht Hann. Münden verantworten.

Der Angeklagte hatte dem 46-jährigen die Embleme aus dessen offenbar reichhaltiger Sammlung entwendet, die dieser in Vitrinen und an Pinnwänden aufbewahrt hatte. Laut Anklage hatten die entwendeten NS-Devotionalien, darunter diverse Abzeichen mit Hakenkreuzen, einen Sammlerwert von mehr als 14 000 Euro. Das Gericht verurteilte den bereits mehrfach Vorbestraften zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Angeklagte zeigte sich in dem Prozess geständig. Er habe die Abzeichen entwendet, weil er sich über den 46-Jährigen geärgert habe. Dieser habe schlecht von seiner Mutter gesprochen und damit sowohl sie als auch ihn verletzt.

Später habe er Freunde als Mittelsmänner eingeschaltet und versucht, einige gestohlene Gegenstände an den Lebensgefährten seiner Mutter zurück zu verkaufen.

Der 23-Jährige entschuldigte sich für seine Tat und bekannte, komplett falsch reagiert zu haben.

Die Staatsanwältin zeigte sich zwar von dem Geständnis beeindruckt, verwies aber zugleich darauf, dass der 23-Jährige bereits massiv einschlägig vorbestraft sei und zuletzt eine zweijährige Jugendstrafe abgesessen hatte.

Dass er die neuen Diebstähle nur drei Monate nach seiner Haftentlassung beging, sei „der Knaller“. Da der Angeklagte sich jetzt allerdings in einem geregelten Arbeitsverhältnis befindet und Aussicht auf einen Ausbildungsplatz hat, plädierte sie für eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Verteidiger beantragte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der Richter machte dabei keinen Hehl daraus, dass er die Sammlung von NS-Abzeichen für „Schund“ hält. Gleichwohl habe der Angeklagte sich nicht daran vergreifen dürfen. Der 23-jährige sei ein Bewährungsversager und hätte normalerweise eine deutliche höhere Strafe erhalten. Die Bewährung gebe es nur deshalb, weil er zur Tatzeit in eine schwierige familiäre Situation verstrickt gewesen sei. Jetzt dürfe er sich allerdings nichts mehr zuschulden kommen lassen: „Der kleinste Ladendiebstahl führt zum Widerruf.“ (pid)

Auch interessant

Kommentare