Augen auf beim Ofentausch: Ab 2025 gelten strengere Grenzwerte

Für etliche Haushalte steht ein Austausch oder eine Modernisierung des Ofens an. Denn laut aktueller Bundes-Immissionsschutzverordnung müssen Öfen spätestens ab 1. Januar 2025 strengere Staub- und Kohlenstoffmonoxidgrenzwerte einhalten.
Kassel - Schätzungsweise 15 bis 20 Prozent der Anlagen würden diese Grenzwerte nicht einhalten, sagt Volker Nawroth, Technischer Innungswart der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Kassel. Mit seiner Hilfe beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wer muss seinen Kamin- oder Kachelofen austauschen?
Fast jede Anlage, die die aktuellen Grenzwerte für Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft) und für Kohlenstoffmonoxid (vier Gramm je Kubikmeter Abgasluft) nicht einhält, muss spätestens bis zum 31. Dezember 2024 ausgetauscht, stillgelegt oder modernisiert werden. Öfen, die nach dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, erfüllen diese Grenzwerte in aller Regel bereits. Die Betreiber müssen also nichts weiter tun.
Gibt es bei den älteren Anlagen denn auch Ausnahmen?
Ja, eine ganze Reihe. So sind historische Öfen (vor 1950), von Grund auf gemauerte Kachelöfen (Grundöfen), mit Festbrennstoffen betriebene Herde und Backöfen und offene Kamine von der Regelung ausgenommen. „Offene Kamine dürfen nur 30 Mal im Jahr für anderthalb Stunden brennen. Sie dürfen nicht dauerhaft betrieben werden, sie erfüllen nur dekorative Zwecke. Deshalb gilt für sie eine Ausnahme“, sagt Nawroth. Aus sozialen Gründen seien außerdem Personen, die ihre Wohnung ausschließlich mit einem Ofen beheizen, von der Austauschpflicht befreit. Aber auch darüber hinaus gibt es Ausnahmen. So erfüllen bereits etliche ältere Öfen, obwohl sie vor 2010 installiert wurden, die Grenzwerte.
Wie finde ich heraus, ob mein vor 2010 installierter Ofen zu den Ausnahmen zählt?
„Jeder kann zunächst selber schauen, ob er bereits eine entsprechende Herstellerbescheinigung hat“, sagt Nawroth. Häufig machten die Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau, die in sieben Jahren zweimal stattfinden muss, bereits entsprechende Angaben, ob der Ofen die Grenzwerte erfüllt oder getauscht werden muss. „Dazu lässt sich dann häufig etwas im letzten Protokoll der Feuerstättenschau finden“, sagt Nawroth. Im Zweifel könne man den Schornsteinfeger auch noch mal befragen. Darüber hinaus gebe es eine Typenliste (Link am Artikelende) des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI), in der etliche vor 2010 verkaufte Modelle aufgeführt seien, die bereits die Grenzwerte erfüllten. Allerdings seien auf der Liste nur die Ofentypen der Mitgliedsbetriebe des Verbandes aufgeführt, so Nawroth. Es lohne sich also, beim Hersteller nachzufragen, welche Emissionen der Ofen erzeugt.
Was ist, wenn ich auch dort keine Informationen erhalte?
Einige Schornsteinfeger bieten auch umfangreichere Vor-Ort-Messungen zu den Grenzwerten an. „Dies sind aber nur wenige Kollegen“, sagt Nawroth. Eine Messung koste etwa 500 Euro. Deshalb lohne sich dies nur für hochwertige Anlagen.
Welche Nachrüstungsmöglichkeiten gibt es?
„Es werden Staubfilter angeboten, die die Emissionen deutlich unter die Grenzwerte senken. Ökologisch ist das natürlich gut“, so Nawroth. Allerdings koste die Installation ungefähr 3000 Euro. Ein geplanter Filtereinbau müsse mit dem Bezirksschornsteinfeger im Vorfeld abgestimmt werden.
Was passiert, wenn mein Ofen die Grenzwerte ab Januar 2025 nicht einhält?
Dies wird der Schornsteinfeger dann bei der turnusgemäßen Feuerstättenschau feststellen. „Die zuständige Emissionsbehörde fragt die Daten bei uns ab und die Eigentümer werden dann von dort Post erhalten“, so Nawroth. Im schlimmsten Fall droht irgendwann ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. (Bastian Ludwig)
Liste mit den Ausnahmen unter: cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste