Grundsteuer noch immer nicht abgegeben? Das droht Hausbesitzern jetzt
In Kassel haben fast 90 Prozent ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Für den Rest könnte es bald besonders unangenehm werden. Ein Experte erklärt, warum.
Kassel – Lange lief es schleppend mit der Grundsteuerreform. Viele Haus- und Wohnungseigentümer hatten es versäumt, bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Inzwischen – und nach einer Fristverlängerung bis Ende Januar 2023 – haben im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel etwa 88 Prozent der Eigentümer ihre Erklärung eingereicht.
Damit liege die Region Kassel sogar leicht über dem Hessenschnitt von 87 Prozent, so eine Sprecherin der Oberfinanzdirektion Frankfurt auf HNA-Anfrage. Weil dennoch weiterhin zwölf Prozent der Erklärungen fehlen, wird das Finanzamt Kassel ab nächster Woche und bis Ende April alle säumigen Eigentümer nochmals an ihre Abgabepflicht erinnern. Das individuelle Erinnerungsschreiben soll bereits hilfreiche Informationen zum jeweiligen Grundbesitz liefern: Aktenzeichen, Lagebezeichnung und die zum Grundstück gehörenden Flurstücke. Dies vereinfacht die Abgabe der Erklärung.

Grundsteuer in Kassel: Keine Erkläung bedeutet Schätzung
In den zurückliegenden Schreiben an die Eigentümer zur Grundsteuer konnten die Finanzbehörden diese Daten noch nicht liefern. Mit einer Weiterentwicklung der IT-Systeme sei dies inzwischen aber möglich, so die Sprecherin der Oberfinanzdirektion. Allerdings seien die Eigentümer in der Pflicht, die möglicherweise bereits veralteten Daten der Steuerverwaltung nochmals zu prüfen.
Wer trotz der Erinnerung weiter keine Erklärung abgebe, müsse damit leben, dass die Steuerverwaltung die nicht vorhandenen Angaben schätze und den ab 2025 geltenden neuen Grundsteuermessbetrag festsetze, so die Sprecherin. Diese Schätzungen seien mit Unsicherheiten verbunden. Zudem müssten die Betroffenen mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Service zur Grundsteuer
Bei Fragen zur Grundsteuerreform ist der Bürgerservice des Finanzamtes Kassel montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar: 0561/ 7 20 80. Außerdem gibt es eine hessenweite Servicehotline zur Grundsteuer unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 5 22 53 35 (ebenfalls montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr). Die Informationsseite des Landes Hessen grundsteuer.hessen.de wird zudem weiterhin fortlaufend aktualisiert.
Grundsteuer: Experte aus Kassel rät ab, es auf Schätzung ankommen zu lassen
Wolfram Kieselbach, Vorsitzender der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Kassel, rät davon ab, es auf eine Schätzung ankommen zu lassen. Es sei zu vermuten, dass die Finanzbehörden eher großzügig schätzten, was dann zum Nachteil der Eigentümer sein könnte. Allerdings hätten die Eigentümer auch im Fall einer Schätzung die Möglichkeit, gegen den auf dieser Basis ergangenen Bescheid einen Einspruch einzulegen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Schätzungsbescheids.

Ab wann genau mit Schätzungen zu rechnen ist, dazu äußerst sich die Finanzverwaltung nicht. Der hessische Finanzministers Michael Boddenberg deutet aber an, dass die Geduld und Rücksichtnahme der Finanzbehörden bald ein Ende habe: „Wir haben ausreichend Rücksicht darauf genommen, dass Bürgerinnen und Bürger auch andere Sorgen und Aufgaben neben steuerlichen Pflichten haben, insbesondere in der aktuellen Zeit. Die Erklärungsabgabe ist in Hessen mit unserem vergleichsweise einfachen Modell wirklich gut machbar. Das zeigt sich auch darin, dass die allermeisten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Erklärungen bereits übermittelt haben.“ Im Sinne des Gemeinwohls und im eigenen Interesse sollten nun auch die übrigen Eigentümer handeln.
Wer Fragen zur elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung mit der Software Elster hat, kann sich auf unterschiedlichen Wegen bei der hessischen Finanzverwaltung informieren.(Bastian Ludwig)
Für viele alte Häuser in Kassel und Region steigt der Messbetrag durch die Reform enorm.