Eine Nutzung hatte der Bürgermeister seinerzeit im Visier: Er hoffte, mit der Kreishandwerkerschaft dort eine Fortbildungsstätte für (Bau-) Handwerker einrichten zu können. Das hatte seinerzeit nicht geklappt. Jetzt gebe es einen neuen Investor, der sich für das Lagergebäude interessiere.
Schnäppchenkauf
Gewissermaßen ein Schnäppchen war für die Stadt der Hauskauf aus einer Fiskalerbschaft in Zwergen. Für einen Euro hatte die Stadt das verfallende Bauwerk vom Immobilienbetrieb des Landes gekauft. Auch dort sei viel Geduld notwendig gewesen. Und die sei nicht nur bei der Stadt notwendig gewesen, sondern auch bei den Nachbarn, die unter dem verfallenden Anwesen stark gelitten hatten.
Munser spricht von „unglaublichen bürokratischen Hürden“. Ein solcher Kauf sollte „deutlich einfacher gehen“, fordert der Liebenauer Bürgermeister. Dass es solange gedauert hat, kann Munser noch aus einem anderen Grund nicht versehen: Diese Immobilie ohne Wert habe das Land noch Geld gekostet. Das habe die Grundsteuer zahlen und für Verkehrssicherung sorgen müssen.
Inzwischen ist das Haus abgerissen. Die freie Fläche wurde als Dorfplatz an das neugestaltete Dorfgemeinschaftshaus angefügt und steht als Treffpunkt zur Verfügung.
Von den Häusern, die südosteuropäische Immobilienfirmen gekauft hätten, gehe derzeit keine Gefährdung aus, sagte Munser.
Wenn sich kein Besitzer findet oder die Nachkommen das Erbe nicht antreten, springt das Land als Erbe ein. Sogenannte Fiskalerbschaften werden vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen verwaltet. Der informiert unter anderem regelmäßig den Landkreis, wo es solche Immobilien oder Grundstücke gibt, erklärt Kreissprecher Harald Kühlborn auf Nachfrage.
Fachwerkbörse
Derzeit listet der Immobilienbetrieb unter anderem Grundstücke in Naumburg, Hofgeismar, Trendelburg, Breuna und Baunatal auf. „Wir gucken uns jedes Haus oder Grundstück genau an“, sagt Kühlborn. Wenn es für einen Weiterverkauf in Frage kommt, nimmt der Landkreis es in die Fachwerkbörse auf, damit es genutzt werden kann und nicht weiter verkümmert.
Solche Fiskalerbschaften seien seltener als gedacht. In vielen Fällen täusche der Eindruck: Oft gibt es einen Besitzer oder zumindest sind die Besitzverhältnisse noch nicht geklärt. Das Erscheinungsbild aber lässt etwas anderes vermuten.
Die Bauaufsicht schreite in Absprache mit den Kommunen dann ein, wenn eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht und der Besitzer nicht reagiert. Solche Ersatzvornahmen kämen vor.
Die Gründe, warum Grundstücke verkommen, seien vielfältig, sagt Fuldatals Bürgermeister Karsten Schreiber: die Besitzer pflegebedürftig oder psychisch krank, die Erben im Streit, das Grundstück belastet. Wenn eine Gemeinde solche Besitzer anschreibe, laufe das oftmals ins Leere. Auch auf Rechnungen zur Gefahrenabwehr bleibe die Gemeinde sitzen, ergänzt Schreiber. (Thomas Thiele und Bernd Schünemann)