Doppelter Zaun für Schweine nötig
Für Hobbyhalter gelten strenge Regeln wegen Tierseuchen
Mit der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest rücken auch die Hobbyhalter in den Blick, die Schweine als Haustiere besitzen oder ein Tier zum Schlachten mästen.
Kreis Kassel - „Denn auch für Schweine in Hobbyhaltung gelten viele tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorschriften“, sagt Dr. Sabine Kneissl, Leiterin des Veterinäramtes des Landkreises, auf HNA-Anfrage. Auch die Halter von Mini- und Wollschweinen sind davon betroffen.
Vorschriften beachten
Wer seine Tiere – wie tierseuchenrechtlich vorgeschrieben – beim Veterinäramt anmeldet, werde über die Vorschriften informiert. Aber vermutlich gebe es Halter, die nicht bekannt seien, weil sie ihre Schweine nicht angemeldet haben. Das berge Gefahren, weil den Haltern diese Vorgaben oft nicht bekannt seien, ergänzt Kneissl.
Denn auch als Hobby gehaltene Tiere können die Schweinepest übertragen. Um das zu verhindern, gelten für sie strenge Vorschriften. Ganz wichtig für die Halter: Wer seine Tiere nicht melde, hafte mit seinem Privatvermögen, wenn sich der Verdacht auf Verschleppung einer Tierseuche bestätige, sagt die Tierärztin. Deswegen kontrolliere das Veterinäramt auch die Hobbyhalter. „Da gucken wir eher hin“, sagt Kneissl.
Wichtig sei, dass die Tiere richtig eingezäunt werden und dass keine Lebensmittelabfälle verfüttert werden. Auch für Landwirte ist das ein Thema. Sie sichern ihre Schweineställe mit doppelten Zäunen, damit es keinen Kontakt zu Wildschweinen geben kann, sagt Jörg Kramm, stellvertretender Vorsitzender des Regionalbauernverbandes. Auslaufhaltung gebe es nicht. Hobbyhalter dagegen ließen ihre Tiere ins Freie. So drohe über den Kontakt zu Wildschweinen Infektionsgefahr, wenn die Schweinepest weiter vordringe und die Flächen nicht abgesichert seien.
Wieder mehr Schweine
Nach Beobachtung des Grebensteiner Landwirts gibt es wieder mehr Menschen, die einzelne Schweine zum Mästen halten. Wenn jemand nur zwei Schweine füttere, die später geschlachtet werden sollen, gelte das veterinärrechtlich bereits als Mastbetrieb, ergänzt Sabine Kneissl. (Bernd Schünemann)
Tiere müssen gemeldet werden
Auch Hobby-Schweinehalter müssen Vorschriften erfüllen. Dazu zählt laut Veterinäramt die Meldung der Tiere beim Fachbereich Veterinärwesen, bei der Tierseuchenkasse und beim Verband für Leistungszucht. Ganz grundlegend: Schweine müssen artgerecht gehalten werden. Kontakt mit Wildschweinen muss vermieden werden. 192 Halter, die höchstens zehn Schweine haben, sind beim Veterinäramt gemeldet, sagt Leiterin Dr. Sabine Kneissl. (ber)