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Windpark Reinhardswald: Anwalt kritisiert Verzögerungen vieler Verfahren

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Von: Daria Neu

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Schon wieder liegen geplante Arbeiten im Windpark Reinhardswald auf Eis. Symbo
Immer noch liegen geplante Arbeiten im Windpark Reinhardswald auf Eis. © Thomas THiele

Die Verzögerungen der Arbeiten im Windpark Reinhardswald erhitzen die Gemüter. Als Grund vermuten einige Menschen die Überlastung der Gerichte.

Reinhardswald – Die Arbeiten im Windpark Reinhardswald ziehen sich weiter hin. Ihren Unmut darüber hatte die Windpark Reinhardswald GmbH und Co. KG schon mehrfach betont. Unter anderem hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) vorerst die Fällarbeiten auf den Zuwegungen untersagt, auch auf den Standorten selbst haben sich die geplanten Rodungsarbeiten in den vergangenen Monaten insgesamt stark verzögert (wir berichteten).

Jetzt positionierte sich Rechtsanwalt Philipp von Tettau, der die GmbH vor Gericht vertritt, zu den erheblichen Verzögerungen. Er nennt die Überlastung der Gerichte als Kernursache.

„Die Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof dauern unglaublich lang – das ist ein großes Problem“, sagt von Tettau. Bei den bislang getroffenen Entscheidungen im geplanten Windpark handelte es sich um Eilverfahren. Darin sei das Wort „eilig“ enthalten und trotzdem habe es bis zur Entscheidung rund ein Jahr gedauert. Vor allem in Hessen sei hinsichtlich der Überlastung der Gerichte „viel zu spät gegengesteuert“ worden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sei dies anders, betont der Anwalt.

Anwalt: Verzögerungen im Windpark seien „kein böser Wille“

Dort gebe es einen Senat, der sich gesondert mit Windkraftverfahren beschäftigt. Von Tettau sagt: „Die Verfahrensdauer hat unglaubliche Ausmaße angenommen. Es liegen viele Tausend Megawatt installierter Leistung vor Gericht und kommen nicht voran.“ Der Rechtsanwalt sei sich sicher, dass es sich dabei nicht um „bösen Willen“ seitens des VGH handele.

Dennoch müsse unbedingt Abhilfe geschaffen werden. „In Kassel sitzt der Verwaltungsgerichtshof mit den wenigsten Entscheidungen und den längsten Verfahren.“

VGH: Senat wird zum 1. April errichtet

Dazu positioniert sich VGH-Pressesprecher Benjamin Renner: Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof befasse sich seit dem 5. April 2022 ein Senat im Schwerpunkt mit immissionsschutzrechtlichen Großverfahren.

„Im Hinblick auf die Energiewende hat der Hessische Landtag im Haushalt 2023 zudem die Stellen für einen weiteren Senat zur Bearbeitung entsprechender Verfahren geschaffen.“ Dieser Senat werde nach derzeitiger Planung zum 1. April eingerichtet.

Renner sagt, organisatorisch wie personell seien damit sowohl vonseiten des Landes als auch von Seiten des VGH Vorkehrungen getroffen worden, die auch unter Berücksichtigung der Belastung des VGH eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Verfahren gewährleiste. (Daria Neu)

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