Damit die Vorhabenträgerin nicht wieder in die Frühjahrspause rutscht, dürfte es ihr wichtig sein, zügig loslegen zu können. Sander sagt aber: „Es handelt sich insgesamt um viele Flächen, die begutachtet werden müssen.“ Das nehme vergleichsweise viel Zeit in Anspruch. Mit den Untersuchungen vor Ort beschäftige sich aktuell ein unabhängiger Gutachter, der auch freiberuflich für das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) arbeitet. Das HLNUG veröffentlicht unabhängig vom aktuellen Verfahren jährlich ein Haselmaus-Monitoring, das über den Bestand der seltenen Tierart in Hessen aufklärt.
Ralf Paschold, Geschäftsführer der Windpark Reinhardswald GmbH und Co. KG habe dafür Verständnis, dass die Begutachtungen lange dauern. „Nach den ersten Untersuchungen im Wald bin ich optimistisch“, erklärt er auf Anfrage. Jedoch wollten er und sein Team dem Gericht keinesfalls vorgreifen. „Wir fahren weiter auf Sicht“, betont er abermals.
Je nachdem, wann die Entscheidung falle, müsse man sich dann die Wetterbedingungen anschauen. Bei besonders nassen Böden im Wald dürfe man die Flächen nicht kaputt fahren. „Natürlich wünschen wir uns deshalb eine zeitnahe Entscheidung“, sagt Paschold.
Das Klageverfahren gegen die Genehmigungen für den Bau des Windparks Reinhardswald dauert nun schon seit rund neun Monaten an. Mitte Mai hatte sich der Verwaltungsgerichtshof dann gegen die Stubbenrodung ausgesprochen. Als Grund nannte der VGH seinerzeit, dass er nicht davon überzeugt sei, dass das gewählte Schutzkonzept zur Vermeidung baubedingter Tötungen der Haselmaus hinreichend wirksam sei. (Daria Neu)