Vergewaltigung und Mord auf Diemelradweg: Lebenslang für Uwe B.
Kassel/Trendelburg. Lebenslang lautet das Urteil gegen Uwe B., der im Juli vergangenen Jahres die Trendelburgerin Jasmin C. vergewaltigte und anschließend tötete. Der Vorsitzende Richter beim Landgericht Kassel, Volker Mütze, erkannte außerdem noch auf eine besondere Schwere der Schuld.
Damit wird der Familienvater aus Hümme auch nach 15 Jahren nicht mit einer vorzeitigen Haftentlassung rechnen können.
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In seiner Urteilsbegründung sprach der Richter von einer unglaublichen Tat, die sich am 8. Juli auf dem Radweg bei Deisel ereignete. Wann der bis dahin polizeilich nie in Erscheinung getretene Angeklagte den Entschluss fasste, die Mutter zweier Kinder zu vergewaltigen, habe sich im Nachhinein nicht exakt feststellen lassen, habe bei der Strafbemessung aber auch keine besondere Relevanz gespielt.
aktualisiert um 13.15 Uhr
Keinerlei Glauben schenkte das Gericht indes den Aussagen des Täters und seines Verteidigers, das Opfer habe sich freiwillig auf Sex mit Uwe B. eingelassen. Sowohl die Spurenlage, als auch die erhebliche massive Gewalt, die Jasmin C. zugefügt worden sei und die zu schweren Verletzungen am ganzen Körper führten, widerlegten diese These, sagte der Vorsitzende Richter.
Strafmildernd kam für ihn auch nicht der erhebliche Alkoholkonsum des Angeklagten am Tattag in Betracht. Zwar hätten Zeugenaussagen bestätigt, dass Uwe B. während einer Betriebsfeier erheblich Bier getrunken habe (zwischen fünf und acht Litern), doch habe die Menge nicht dazu geführt, dass die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten gemindert war.
Mord am Diemelradweg: Landgericht verhängt lebenslang




Dagegen, so der Richter weiter, sprächen andere Aussagen von Zeugen, die Uwe B. noch kurz vor der Tat sahen. Er habe dabei einen angetrunkenen, aber keinesfalls volltrunkenen Eindruck hinterlassen. Zudem habe der Täter die nicht unerhebliche Strecke von Wülmersen nach Hümme mit dem Rad zurückgelegt, was durchaus motorische Fähigkeiten voraussetze.
Erschwerend bei der Strafbemessung kam für das Gericht hinzu, dass Uwe B. sein Opfer nach der Vergewaltigung mit einem Kleidungsstück erdrosselte. Dies setzte voraus, so die Urteilsbegründung, dass der Täter bewusst und gewollt gehandelt habe, um die Tat zu vertuschen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. (kil)