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FWG reicht Klage ein: Nach Aus für Bürgerbegehren soll der VGH entscheiden

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Von: Daria Neu

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Im Vordergrund Bäume, im Hintergrund ein Windrad
Die Debatte um das Bürgerbegehren in Trendelburg zieht eine Klage beim VGH nach sich. © Markus Löschner

Es ist ein deutliches Zeichen: Die Freie Wählergemeinschaft Trendelburg wehrt sich gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Sie reichte Klage beim VGH ein.

Trendelburg – Das Parlament hatte im März mehrheitlich gegen Bürgerbegehren „Rettet den Reinhardswald – Austritt aus der EGR“ gestimmt. „Der Bürger muss das Recht haben, über den Verbleib in der Energiegenossenschaft Reinhardswald mitzubestimmen.“ Zuletzt wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Das sei Quatsch, sagt der Fraktionsvorsitzende Tobias Seydler.

Das Thema birgt Zündstoff in Trendelburg. Auf Grundlage einer Prüfung durch das Innenministerium und den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) hatte der Magistrat mit Bürgermeister Martin Lange an der Spitze im März empfohlen, das Bürgerbegehren nicht weiter zu verfolgen (die HNA berichtete). Mehrheitlich hatten es die Fraktionen von SPD und CDU für unzulässig erklärt. Sie beriefen sich dabei auf die Einschätzung des HSGB, der einen Kostendeckungsvorschlag im Bürgerbegehren vermisst hatte.

Seydler weist dieses Argument zurück und betont, dass Kommunen ihre Anteile zu jeder Zeit gewinnbringend veräußern könnten. Er geht sogar noch weiter: „Sollte in der nächsten Sitzung der Beschluss fallen, rund 442 000 Euro für die EGR auf den Weg zu bringen, werden wir versuchen, dies durch ein neues Bürgerbegehren aufzuheben.“ Seydler erinnert an Entscheidungen in Immenhausen, Grebenstein und Fuldatal.

Bürgermeister Martin Lange sagt auf HNA-Anfrage: „Dass man gegen eine solche Entscheidung Klage einreichen kann, ist natürlich eine wertvolle Errungenschaft unseres Rechtsstaates.“ Es sei bei dem Beschluss allerdings nicht darum gegangen, ob die Mandatsträger das Bürgerbegehren begrüßen oder nicht, sondern um eine rechtliche Prüfung. „Wenn nun das Verwaltungsgericht in der Sache entscheiden wird, werden wir in dieser derart besonderen Angelegenheit am Ende ein klares Ergebnis bekommen.“ (Daria Neu)

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