Man sei schließlich der dortigen Empfehlung gefolgt und habe per Beschluss festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. „Sofern man auf die fachliche Richtigkeit der Empfehlung des HSGB vertraut, gab es in der Angelegenheit überhaupt keinen Spielraum für Kompromisslösungen“, sagt Lange. (Daria Neu)