Streitthema Windkraft: Vorerst kein Bürgerentscheid in Trendelburg

Eisige Stimmung im Trendelburger Parlament: Die beiden im Dezember 2020 von der FWG auf den Weg gebrachten Bürgerbegehren gegen die Windkraft im Reinhardswald münden nicht in einem Bürgerentscheid.
Auf Grundlage einer 15 Monate währenden Prüfung durch das Innenministerium und den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) hatte der Magistrat mit Bürgermeister Martin Lange an der Spitze empfohlen, die Bürgerbegehren nicht weiter zu verfolgen.
Das erste Bürgerbegehren sahen die Stadtverordneten – ebenso wie zuvor der Magistrat – noch als zulässig an. Denn der Parlamentsbeschluss aus dem Jahr 2020 verstieß eklatant gegen geltendes Recht. Das damals der EGR gewährte Darlehen aus dem Trendelburger Stadtsäckel in Höhe von 620.000 Euro ließ das Genossenschaftsgesetz völlig außer Acht.
Das zweite Bürgerbegehren „Rettet den Reinhardswald – Austritt aus der EGR“ fand jedoch keine Mehrheit im Parlament. Mit ihrer Ein-Stimmen-Mehrheit erklärten es die Fraktionen von SPD und CDU für unzulässig. Sie beriefen sich dabei auf die Einschätzung des HSGB, der einen umfassenden Kostendeckungsvorschlag in diesem Bürgerbegehren vermisst hatte.
Das jedoch sieht die FWG als stärkste Fraktion vollkommen anders. Fraktionsvorsitzender Tobias Seydler: „Dieses Bürgerbegehren ist absolut rechtskonform.“ Weil eine Haftung von Trendelburg bei einem Austritt immer ausgeschlossen worden sei, „brauchen wir auch keinen Deckungsvorschlag.“ So sei vom früheren Bürgermeister Bachmann immer wieder betont worden, dass „wir unsere Anteile sogar mit Gewinn veräußern können.“

Die FWG griff den Vorschlag von Bürgermeister Martin Lange auf, die verhärteten Fronten von Bürgern doch selbst auflösen zu lassen. In einem sogenannten Vertreterbegehen könnten die Stadtverordneten selber die Initiative ergreifen und die Trendelburger über die Windkraft und die Mitgliedschaft in der EGR abstimmen lassen. Weil SPD und CDU darauf nicht eingehen wollten, sah die FWG bei den beiden anderen Fraktionen „kein Interesse, im Sinne der Demokratie den Bürgerwillen zu ermitteln“. Geschlossen verließ sie daraufhin den Saal. Sie kündigte zuvor aber die Anfechtung des Beschlusses gegen das Bürgerbegehren beim Verwaltungsgerichtshof an. (Gerd Henke)
Nicht mehr als 25.000 Euro Darlehen erlaubt
Das erste Bürgerbegehren „Rettet den Reinhardswald – Keine Darlehensgewährung für die Energiegenossenschaft Reinhardswald (EGR)“ sah das Parlament in Trendelburg seinerzeit als zulässig an. Im Genossenschaftsgesetz nämlich verbietet Paragraf 21b Mitgliedern, Darlehen von mehr als 25 000 Euro zu vergeben. Diesem Gesetzesverstoß halfen die Stadtverordneten ab, indem sie den alten Beschluss aufhoben. Das Ziel des Bürgerbegehrens war damit also erreicht.