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Windkraftkritiker sind sauer: „Wir fühlen uns veräppelt“

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Von: Göran Gehlen

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Hofgeismar. Er gilt als „Stimme des Reinhardswaldes": der Naturschützer Hermann-Josef Rapp. Und die Stimme des Reinhardswaldes ist zornig: „Die Zusammenballung auf dem Hauptkamm des Reinhardswaldes ist fatal", schimpft der frühere Forstbeamte. Was ihn noch wütender macht:

Hermann- Josef Rapp
Hermann- Josef Rapp © Privat

Trotz der 15.000 Einwendungen gegen die Windkraftgebiete im Reinhardswald hat sich offenbar kaum etwas getan. Denn im Landkreis Kassel und vor allem in der Nordspitze sind weiter die meisten Flächen für Windkraftanlagen in Nordhessen vorgesehen.

„Wir werden veräppelt“, sagen auch Oliver Penner (Wahlsburg) und andere Windkraftkritiker in der Region. Denn in tagelanger Arbeit hätten Bürger mit Unterstützung von Fachleuten Argumente gegen die Windkraft im Wald gesammelt - nur um jetzt festzustellen, dass die Bedenken pauschal zurückgewiesen würden.

So wird in einem Themenpapier, das laut dem RP mittlerweile beschlossen ist, argumentiert: „Die Einführung von weiteren Kriterien wie Überlastung und Umzingelung wird nicht für zweckdienlich gehalten, da bereits ohne diese weiter einschränkenden Kriterien die für die Windenergienutzung zur Verfügung stehende Flächenkulisse schon stark eingeschränkt ist.“ Das bedeutet: Es darf keine Rolle spielen, ob bereits viele Windkraftanlagen nahe eines Ortes stehen, weil es sonst nicht genug Flächen für Windkraftanlagen gäbe. Die Vorgabe der Landesregierung, zwei Prozent der Flächen Hessens für Windräder auszuweisen, stehe damit über dem Wohl der Einwohner, sagen die Kritiker.

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Bei den Auswirkungen auf die Tierwelt seien zudem nur oberflächliche Gutachten bei den Entscheidungen berücksichtig worden. Das sei „skandalös“ und reiche nicht aus.

Auch eine Anhörung vor der Regionalversammlung sorgte für Frust: Dort hatten die Bürgerinitiativen zwar ihre Position darstellen können. Doch in der folgenden Ausschusssitzung sei „nicht mit einer Silbe“ darauf eingegangen worden. Zumindest teilweise sind wohl auch Missverständnisse der Hintergrund des Konflikts: So könne die Anhörung noch keinen Einfluss auf das Verfahren haben, sagt Michael Conrad, Sprecher des RP.

Denn neue Einwendungen können aus verfahrenstechnischen Gründen erst wieder berücksichtigt werden, wenn die zweite Offenlegung des Teilregionalplans Energie erfolgt ist. Das bedeutet: Erst müssen die Änderungen aus der ersten Offenlegung eingearbeitet werden, dann ist erneut Kritik möglich. Conrad betont, dass die Karte, die die Windkraftflächen im Reinhardswald unverändert zeigt, nur für den internen Gebrauch bestimmt war - und nicht das endgültige Ergebnis ist. (gör)

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