A 49 bei Kassel wird erneuert - Mögliche Umleitung für Bergshäuser Brücke
Die Pläne für eine Umleitungsstrecke über die A49 bei Kassel führen offenbar doch weiter, als zunächst bekannt.
Kreis Kassel – Hinter der geplanten Umleitung über die A49 zwischen Kreuz Kassel-West und Kreuz Kassel-Mitte verbirgt sich offenbar ein größeres Projekt. Die Umleitung sollte gebaut werden, falls die alte Bergshäuser Brücke bereits stillgelegt werden muss, bevor die neue Brücke fertig ist.
Wie aus einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic (FDP) an den Kasseler Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels (SPD) hervorgeht, handelt es sich vielmehr um eine Grundsanierung der A49 in Kassel. Das ist offenbar eine Reaktion auf den bevorstehenden Lückenschluss der A49 zur A5 am Ohmtaldreieck bei Homberg Ohm (voraussichtlich Ende 2024).
A49 bei Kassel: Verkehrsverlagerung nach Lückenschluss erwartet
Dieser Lückenschluss werde grundsätzlich zu einer Verkehrsverlagerung von der A7 auf die A49 führen, heißt es in dem Brief. Hiervon sei der gesamte A49-Abschnitt betroffen. Allerdings gehe die Autobahngesellschaft des Bundes davon aus, dass die sanierten Streckenabschnitte der A49 dann in der Lage sein werden, etwaige Umleitungsverkehre auch im Zusammenhang mit dem Neubau der Bergshäuser Brücke aufzunehmen.
Inwieweit durch die prognostizierte Verkehrszunahme auch der Lärmpegel steigt, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelbar. Sicher scheint aber zu sein, dass im Zusammenhang mit der geplanten Grunderneuerung der A49 im Bereich Kassel (Südtangente) „keine wesentliche Änderung im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung erfolgt, sodass das Instrument der Lärmvorsorge nicht greift“. Mit anderen Worten: Weil die A49 durch die Sanierung nicht wesentlich verändert werden wird (zum Beispiel durch einen dritten Fahrstreifen pro Richtung), besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Bau zusätzlicher oder verbesserter Lärmschutzanlagen.

A49 bei Kassel: Was passiert in Sachen Verkehrslärm?
Dennoch ist in dem Schreiben immerhin von einer „absehbaren Lärmsanierung“ die Rede. Dafür sei aber erst die Überschreitung bestimmter Lärmpegel – sogenannte Auslösewerte – notwendig, um überhaupt eine lärmtechnische Berechnung als Grundlage für eine Lärmsanierung vornehmen zu können.
Was in dem Brief nicht steht, ist, dass selbst bei einer Überschreitung der Pegel Maßnahmen zur Lärmsanierung stets auf Freiwilligkeit auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen beruhen. Anders gesagt: Selbst wenn Grenzwerte in Nieder- und Oberzwehren sowie Waldau als benachbarte Ortsteile der Südtangente überschritten werden, muss die Autobahngesellschaft des Bundes nicht tätig werden, schon gar nicht, wenn kein Geld da ist.
Indessen hält Staatssekretärs Luksic weiter große Stücke auf die Standfestigkeit der alten Bergshäuser Brücke, auch wenn er nach wie vor eine verfrühte Stilllegung des Bauwerks vor dem Jahr 2028 – also dem Jahr der geplanten Fertigstellung der neuen Brücke – nicht ausschließt.
A49 bei Kassel: Keine Sofortmaßnahmen an Bergshäuser Brücke
Seit der Sanierung der Bergshäuser Brücke 2019 werde das Bauwerk in einem dreimonatigen Turnus aufwendig geprüft. So gebe es aktuell keinerlei Hinweise auf erforderliche Sofortmaßnahmen. „Sollte es bis zum Neubau der Bergshäuser Brücke dennoch zu einer Sperrung des Bestandsbauwerks kommen, sind neben der A49 auch großräumige Verkehrsverlagerungen über andere Netzkorridore außerhalb des Stadtgebietes Kassel möglich“, schreibt Luksic.
Zusammenfassend befänden sich sämtliche Planungen rund um die Grundsanierung der A49 noch in der Abstimmung. Dazu Gremmels: „Ich erwarte von der Autobahngesellschaft des Bundes, dass sie zeitnah größtmögliche Transparenz walten lässt und die Stadt Kassel sowie die Anrainerkommunen frühestmöglich in ihre Überlegungen mit einbezieht.“ (Boris Naumann)