Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Anklage will fünf Jahre Haft für Ex-Sicherheitschef Tim L.
Vellmar/Kassel. Der ehemalige Chef des Vellmarer Sicherheitsdienstes 24, Tim L., soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre und vier Monate hinter Gitter.
Für seine vier mitangeklagten ehemaligen Mitarbeiter – drei Frauen aus der Buchhaltung und einen Angestellten – forderte Staatsanwalt Dr. Poppe vor der 3. Strafkammer des Landgerichts in seinem Plädoyer Bewährungsstrafen zwischen 14 Monaten und zwei Jahren.
Seit vergangenem November verhandelt die große Wirtschaftsstrafkammer mit Richter Robert Winter an der Spitze gegen die fünf Angeklagten, die rund vier Millionen Euro an Sozialabgaben, Lohn- und Umsatzsteuer hinterzogen haben sollen. Alle hatten umfassende Geständnisse abgelegt, was sich strafmildernd auf die Anträge der Anklage auswirkte.
Zwischen 2014 und 2016 hatte Tim L. mit seinem Sicherheitsdienst Flüchtlingsheime, unter anderem das in Hessisch Lichtenau, bewacht, aber auch bei sportlichen und kulturellen Großveranstaltungen für Sicherheit gesorgt.
Dabei hat er nach Überzeugung der Anklage viele Mitarbeiter schwarz beschäftigt, sich selbst Scheinrechnungen von Subunternehmern ausgestellt und so Krankenkassenbeiträge sowie Lohn- und Umsatzsteuer zwischen 3,5 und vier Millionen Euro hinterzogen.
Im November 2016 hatte die Ermittlungsgruppe „Titan“ bei groß angelegten Durchsuchungen der SD 24-Gebäude in Vellmar und in anderen Bundesländern Akten, Computer, Datenträger und Handys, aber auch Waffen, Drogen und Anabolika sichergestellt. 350 Beamte von Zoll, Polizei und Steuerfahndung waren damals im Einsatz gewesen.
Die Tim L. vorgeworfenen Steuerhinterziehungen basieren auf Hochrechnungen des Finanzamtes. Denn in der Buchhaltung von SD 24 herrschte offenbar ein ziemliches Chaos. Immer wieder, so Staatsanwalt Poppe gestern in seinem Schlussvortrag, habe Tim L. seine Mitarbeiter aufgefordert, die „Computer zu säubern“ und Lohnzettel zu schreddern.
Allein in den Jahren 2014 und 2015 hat Tim L. 205 000 Euro als „verdeckte Entnahmen“ für sich abgezweigt, um seinen aufwendigen Lebensstil auf Mallorca mit schnellen Autos und einem Boot zu finanzieren, rechnete Poppe vor.
In die Strafforderung des Staatsanwaltes floss auch die Konsequenz aus drei Fahrten ohne Führerschein durch Kassel und Vellmar ein. Außerdem soll Tim L. frühestens nach neun Monaten seinen Führerschein neu machen dürfen.
Die drei mitangeklagten ehemaligen Buchhalterinnen von SD 24 stufte Poppe als „Strohfrauen“ ein, die von L. stark unter Druck gesetzt worden seien, bei den Mauscheleien mitzumachen. Für sie forderte er Bewährungsstrafen zwischen 14 und 16 Monaten.
Das Verfahren wird am Montag, 18. Juni, um 9 Uhr in Saal D 130 des Landgerichts fortgesetzt. Dann wollen die Verteidiger von Tim L. plädieren. Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer soll noch am selben Tag von Richter Winter verkündet werden.