Nach Eklat um Mitglied: Freiwillige Feuerwehr in Helsa aufgelöst - Jetzt kommt die Pflichtwehr

Nach dem Streit um ein Mitglied ist es nun offiziell: In Helsa wird die Freiwillige Feuerwehr abgeschafft. Jetzt soll der Übergang in eine Pflichtwehr erfolgen.
Helsa – Das Gemeindeparlament in Helsa hat jetzt beschlossen, die Freiwillige Feuerwehr aufzulösen und eine Pflichtwehr einzuberufen. Und das alles wegen eines einzelnen Mitgliedes, mit dem die Kameraden nicht zusammenarbeiten wollen.
Solch eine Einheit hat man in vergangenen Jahren im Helsaer Parlament selten gesehen: Die Gemeindevertretung hat am Donnerstagabend einstimmig beschlossen, dass die Freiwillige Feuerwehr, Ortsteil Helsa, aufgelöst und eine Pflichtfeuerwehr einberufen wird. Sind kontroverse Themen normalerweise ein Anlass für lange Diskussionen in Gemeindevertretersitzungen, war das diesmal nicht der Fall. Kein einziger Parlamentarier verlangte das Wort. Somit kam es ohne jegliche Aussprache zur Abstimmung, bei der die komplette Gemeindevertretung geschlossen die Hand hob – keine Enthaltungen, keine Gegenstimme.
Aus für Freiwillige Feuerwehr im Kreis Kassel - Einführung einer Pflichtwehr in Helsa beschlossen
Man wollte die Amtseinführung des neuen Bürgermeisters, Andreas Schönemann, nicht mit einer Debatte überschatten, hieß es aus den Reihen der Gemeindevertreter. Es sei schon schlimm genug, dass in dieser besonderen Sitzung überhaupt über solch ein unangenehmes Thema abgestimmt werden müsse.
56 von 64 Freiwillige Feuerwehrleute im Ortsteil Helsa waren zurückgetreten, weil sich der über die Region hinaus bekannte und umstrittene Björn Steisel durch ein langjähriges Verwaltungsgerichtsverfaren einen Platz in der Wehr gesichert hatte. Die Freiwilligen wollen nicht mit ihm zusammenarbeiten, weil er sich nicht kameradschaftlich verhalte – so die offizielle Begründung.
Kreis Kassel: Zahlreiche Kameraden traten aus Feuerwehr zurück - Ein Mitglied ist der Grund
Steisel selbst denkt, dass der Grund für das Verhalten der Helsaer Kameraden seine Klage gegen das Bewerbungsverfahren um die Position des Kreisbrandinspektors im Landkreis Kassel ist. Er hatte das Bewerbungsverfahren im Oktober 2011 mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel gestoppt. Das Verfahren musste wiederholt werden. Am Ende bekam Sebastian Mazassek den Job, den er bis heute innehat. Steisel klagte wieder. „Das alles lastet man mir bis heute an, da bin sicher“, sagt er.
Steisel versteht jedoch nicht, warum auch Feuerwehrmitglieder zurückgetreten sind, die ihn gar nicht persönlich kennen. „Mit vielen habe ich noch nie zusammengearbeitet.“
„So geht man nicht miteinander um“ - Ehemaliges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Helsa (Kreis Kassel) verärgert
Steisel ist seit 1994 Mitglied der Helsaer Wehr, seit 1997 aktives. 2015 wurde er von der Freiwilligen Feuerwehr Helsa ausgeschlossen. „Man hat mir damals einfach einen Zettel in die Hand gedrückt, mit dem mir der Ausschluss mitgeteilt wurde“, sagt er. „So geht man nicht miteinander um.“ Daraufhin sei er gerichtlich gegen die Gemeinde vorgegangen. Die Verwaltung habe ihn nach gewonnener Klage mit Dienstkleidung und Funkmelder ausstatten müssen. „Und auch das hat wieder ewig gedauert“, sagt Steisel.
Anfang des Jahres sei es dann soweit gewesen. Da wegen Corona seitdem keine Übungen oder Treffen stattgefunden hätten, habe er die Feuerwehrleute persönlich noch nicht getroffen.
Feuerwehr in Helsa (Kreis Kassel): Diese Einwohner können verpflichtet werden
Damit der Brandschutz im Ortsteil Helsa sichergestellt ist, muss die Einberufung einer Pflichtfeuerwehr bis zum 1. Februar erledigt sein. Denn zu diesem Zeitpunkt haben 56 Mitglieder ihren Rücktritt erklärt. Das fällt also noch in Tilo Küthes Aufgabenbereich, der bis zum 31. Januar Bürgermeister der Gemeinde Helsa ist.
Dass von der Gemeindeverwaltung eine Pflichtfeuerwehr einberufen werden muss, wenn es keine Freiwilligen gibt, ist im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) geregelt. In Paragraf 10 Absatz 3 heißt es: „Alle Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 50. Lebensjahr können bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden.“
Freiweillige Feuerwehr in Helsa (Kreis Kassel) wird zur Pflichtwehr: Bei Verweigerung droht ein Bußgeld
Wer einberufen wird und sich weigert, dem drohe ein Bußgeld, sagt Kreisbrandinspektor Sebastian Mazassek. Dass das in Helsa der Fall sein wird, ist sehr unwahrscheinlich, weil die zurückgetretenen Einsatzkräfte ja eigentlich in der Feuerwehr weitermachen wollen. Nur eben ohne Björn Steisel. Dieser werde dann laut Bürgermeister Tilo Küthe natürlich nicht verpflichtet. Es würden jetzt die Kameraden einberufen, die auch schon vorher Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr waren. (Theresa Novak)