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Kind im Schlaf missbraucht: Acht Jahre Haft für Onkel

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Kassel. Acht Jahre Gefängnis. Das ist das Urteil gegen einen 62-Jährigen wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Nichte. Der Mann war schon zuvor wegen Vergewaltigung verurteilt worden.

An drei Abenden, als er eigentlich auf das damals neunjährige Mädchen in deren elterlicher Wohnung aufpassen sollte, habe sich der Onkel an dem Kind vergangen. Die Taten im Kinderzimmer filmte er, „um sie später zur sexuellen Stimulation wieder ansehen zu können“, wie Richter Volker Mütze vom Landgericht Kassel in der Urteilsbegründung sagte.

Der Vorsitzende Richter der 6. Großen Strafkammer kannte den Angeklagten aus dem Landkreis Kassel bereits. Am 15. März 2013 hatte eben diese Kammer den Maschinenbautechniker zu dreieinhalb Jahren Haft wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen verurteilt. „Auch damals ein behindertes Kind“, erinnerte sich Mütze. Mit Chloroform hatte der Verurteilte die schlafende Jugendliche 2012 betäubt.

Bei seiner Nichte musste er kein Narkosemittel anwenden. Denn das in der Entwicklung zurückgebliebene neunjährige Mädchen verschlief den Missbrauch. „Das ist das Ungewöhnliche“, so der Richter. Diese Wehrlosigkeit des Kindes und das Vertrauen ihrer Eltern habe der 62-Jährige ausgenutzt. Er wurde deshalb auch wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verurteilt.

"Ich bin der Täter"

„Die Schuld liegt bei mir, ich bin der Täter.“ Äußerlich völlig ruhig und gelassen, laut und deutlich sprach der Angeklagte sein Schlusswort und wandte sich an seinen früheren Schwager und dessen Frau: „Es ist mir völlig klar, dass ihr das nicht entschuldigen könnt.“ Mit „das“ meinte er den dreifachen sexuellen Missbrauch seiner neunjährigen Nichte.

2008 hatte sich der Mann an dem Kind vergangen, als er drei Abende auf sie aufpassen sollte. „Der klassische Fall des guten Onkels“, so Vorsitzender Richter Volker Mütze. Die Tat räumte der Angeklagte bereits am ersten von drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht Kassel unumschränkt ein und ersparte der heute 18-Jährigen damit eine Zeugenvernehmung. Ein Pluspunkt für ihn beim Strafmaß. Verschärfend wertete das Gericht dagegen die Tatausführung.

Drei Filme gedreht

41 und 25 Minuten dauern zwei der drei Filme, die der 62-Jährige aus dem Landkreis Kassel davon drehte. „Zum Glück für das Kind hat es das im Schlaf erlitten“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Ex-Frau des Angeklagten hatte Datenträger mit den Aufnahmen 2014 bei Renovierungsarbeiten im Haus gefunden. Da saß der verurteilte Vergewaltiger bereits im Gefängnis. Auch weiteres kinderpornografisches Material, Hunderte von Bild- und Videodateien, heruntergeladen aus dem Internet, stellten die Ermittler daraufhin auf dem Computer des Mannes sicher.

Die „Dauer und Intensität“ des Missbrauchs an der Neunjährigen seien „erheblich“, hatte die erfahrene Staatsanwältin Pia Röde in ihrem Plädoyer gesagt und deshalb neun Jahre Haft gefordert. Worte, die sich später auch in der Urteilsbegründung wiederfanden.

„Wer sowas macht, der ist gefährlich, der hat Impulse, denen er nachgeht“, bewertete die Staatsanwältin das Rückfallrisiko des Mannes als groß. Nichtsdestotrotz komme eine Sicherungsverwahrung nicht infrage, urteilte die Strafkammer. Denn der sachverständige Psychiater Dr. Georg Stolpmann hatte keinen Hang zur Pädophilie, sondern nur eine „Nebenströmung“ erkennen können. Deshalb sah auch Strafverteidigerin Susanne Leyhe „juristisch keinen Spielraum“ für eine Sicherungsverwahrung ihres Mandanten. Sie hatte auf sieben Jahre und drei Monate plädiert.

Noch bis August ist der Verurteilte ohnehin im Gefängnis wegen der Vergewaltigung der 15-Jährigen in 2012. Damit er danach nicht auf freien Fuß kommt, falls er Revision einlegen sollte, verhängte Richter Mütze einen Haftbefehl. Der greift, wenn das aktuelle Urteil im August noch nicht rechtskräftig sein sollte. Da die dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe, die die 6. Kammer 2013 gegen den 62-Jährigen verhängte, in das neuerliche Urteil einfloss, gelten dreieinhalb der acht Jahre allerdings als teilweise vollstreckt.

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