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Sieben Jahre Haft für Lohfeldener Brandstifter

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Von: Thomas Stier

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Die völlig ausgebrannte Ladengalerie: Den Wert der hier ausgestellten Ware gab der gestern verurteilte Brandstifter mit 82 000 Euro an. Doch die Versicherung zahlte nicht. Archivfoto: Wohlgehagen
Die völlig ausgebrannte Ladengalerie: Den Wert der hier ausgestellten Ware gab der gestern verurteilte Brandstifter mit 82 000 Euro an. Doch die Versicherung zahlte nicht. Archivfoto: Wohlgehagen

Kassel/Lohfelden. Das Landgericht Kassel hat einen 40-jährigen Mann aus Lohfelden wegen besonders schwerer Brandstiftung und versuchtem Versicherungsbetrug zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die von Richter Stanoschek geführte Kammer hatte allerdings keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte Benzin im Keller ausgeschüttet und mit einer unklar gebliebenen Fernzündung die explosionsartige Verpuffung des Benzin-Luft-Gemisches ausgelöst hatte.

Staatsanwältin Alena Hartwig-Asteroth hatte acht Jahre Haft gefordert. Bei dem Brand in einem

Dramatische Szenen im Oktober 2013: Bei dem von dem 40-jährigen Angeklagten gelegten Feuer gerieten die Hausbewohner in große Gefahr, es entstand Schaden von mehreren 100.000 Euro. Foto: Koch
Dramatische Szenen im Oktober 2013: Bei dem von dem 40-jährigen Angeklagten gelegten Feuer gerieten die Hausbewohner in große Gefahr, es entstand Schaden von mehreren 100.000 Euro. Foto: Koch

Wohn- und Geschäftshaus am Abend des 26. Oktober 2013 an der Hauptstraße von Lohfelden waren zwei Hausbewohnerinnen verletzt worden. Erst im August hatte der Angeklagte bei der Sparkassen-Versicherung die Ladengalerie, in der er Kommissionsware im Auftrag von privaten und gewerblichen Kunden verkaufte, mit 100.000 Euro versichert.

Zwei Tage nach dem Brand hatte er einen Schaden von 82.000 Euro geltend gemacht. Die Versicherung zahlte aber wegen der inzwischen angelaufenen Kripo-Ermittlungen nicht.

Verteidiger Bernd Pfläging hatte in seinem Plädoyer Freispruch für seinen Mandanten gefordert, der an allen etwa 15 Prozesstagen eisern geschwiegen hatte. Objektive Beweise für dessen Schuld fehlten, es gebe auch keine Zeugen. „Die Anklage ist reine Konstruktion“, sagte Pfläging am letzten, von zahlreichen Zuschauern besuchten Prozesstag.

Begleitumstände wie ein nie erfolgtes Jura-Studium in Hamburg, ein nie erworbener Doktortitel, eine vorgegaukelte Tätigkeit als Insolvenz-Anwalt in Hannover und die angespannte finanzielle Situation des Hartz-IV-Empfängers seien keine Belege für eine Brandstiftung und einen versuchten Versicherungsbetrug, meinte Pfläging.

In seiner Urteilsbegründung erinnerte Richter Stanoschek daran, dass der Angeklagte wegen eines früheren Betrugsdeliktes unter Bewährung stand.

Spätestens nachdem ihm der Brand seiner Gartenlaube im August gleichen Jahres 20.000 Euro von der Versicherung eingebracht hatte, sei bei ihm die Idee gereift, sich auf diesem Weg aus der finanziellen Klemme zu befreien.

Er habe skrupellos für die eigene Bereicherung Feuer gelegt, die Hausbewohner in tödliche Gefahr gebracht und dem unversicherten Hausbesitzer einen Schaden von mehreren 100.000 Euro beschert, warf Stanoschek dem in einen grauen Geschäftsanzug gekleideten Angeklagten vor, der sich das Urteil ohne sichtbare Gemütsbewegung anhörte. Fehlende Reue machten es schwer, mildernde Umstände zu finden, sagte der Richter.

Der Verteidiger kündigte Revision an.

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