Leitplanken sind dagegen so eingebaut, dass immer noch ein begehbarer Fahrbahnrand zwischen Leitplanke und Fahrbahn existiert. Im Fall der L 562 ist das Hochbord 50 Zentimeter breit. Mit einem Gehweg hat das nichts zu tun, ist aber dennoch nicht völlig unpassierbar. Grundsätzlich ist gegenseitige Rücksichtnahme das oberste Gebot im Straßenverkehr. „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung.