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„Bei Tötungsauftrag hätte das Opfer nicht überlebt“

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Von: Theresa Novak

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Grausame Tat im Juni 2021: Seit September müssen sich deswegen sechs Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Das Urteil fällt voraussichtlich am 28. März. Grafik: Christine Bachmann
Grausame Tat im Juni 2021: Seit September müssen sich deswegen sechs Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Das Urteil fällt voraussichtlich Ende März, Anfang April. © Privat

Dass die Taten im April und Juni 2021 in Vellmar „fürchterlich, unnötig und schlimm“ waren, wie Rechtsanwalt Christopher Posch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kassel sagte, darüber seien sich alle Beteiligten einig. „Doch was den Tötungsvorsatz angeht, da sind wir grundsätzlich anderer Meinung als die Staatsanwaltschaft.“

Vellmar/Kassel – Deren Vertreter hatten im Falle der mutmaßlich versuchten Auftragsmorde in Vellmar für den Mann, der die schlimmere der beiden Taten im Juni ausgeführt haben soll, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Das Opfer, dem bei dieser Tat mit einem Schlagstock und anschließend mit einem Zimmermannshammer auf den Kopf geschlagen wurde, war lebensgefährlich verletzt, lag im Koma und kämpft heute noch mit den schweren Folgen der Tat.

Der mutmaßliche Auftragsmord sollte geschehen, weil der Geschäftspartner des Opfers an Geld und Firmenanteile kommen wollte. Sein Partner sollte laut Anklage aus dem Weg geräumt werden, weil der Hauptangeklagte und Auftraggeber über 200 000 Euro Gesellschaftsvermögen veruntreut haben soll, was nicht ans Tageslicht kommen sollte. Außerdem war er vom Opfer in zwei Testamenten mit über 100 000 Euro bedacht gewesen. Der Tod des Opfers sollte ihm also erhebliche Vorteile bringen. Dieser Auffassung ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft. Am gestrigen Prozesstag ging es allerdings nicht um den Hauptangeklagten, von dem alles ausging, sondern um den, der die Tat ausführen sollte.

Posch warf der Staatsanwaltschaft vor, dass es in ihrer Argumentation „denklogische Brüche“ gegeben habe, dass man es „sich so einfach nicht machen“ könne und dass einige Schlussfolgerungen „einfach falsch“ seien. Dass der mutmaßliche Täter im Juni 2021 unmaskiert auf das Opfer losgegangen war, sei kein Indiz, dass er einen Mord begehen wollte, sondern das Gegenteil sei der Fall. Dass der 24-Jährige das Handy des Opfers nach der Tat weggetreten habe, spreche ebenfalls dafür, dass das Opfer nach der Tat nicht in unmittelbarer Lebensgefahr geschwebt habe und noch ansprechbar gewesen sei. „Warum soll man ein Telefon wegtreten, wenn man denkt, das Opfer ist tot oder noch vorhat, es zu töten?“, fragte der Verteidiger.

Dass der mutmaßliche Täter einen Schlagstock benutzt hat und keine Schusswaffe oder ein Messer, ist laut Verteidigung ebenfalls ein Hinweis darauf, dass er das Opfer nicht töten wollte. „Wenn er das wirklich vorgehabt hätte, hätte er zu einem anderen Werkzeug gegriffen.“ Außerdem: „Wenn mein Mandant einen Tötungsauftrag gehabt hätte, hätte das Opfer nicht überlebt.“

Es dürfe also bei der Bestrafung nicht um einen versuchten Mord gehen, sondern um gefährliche Körperverletzung.

Der zweite Verteidiger des mutmaßlichen Auftragsmörders, Carsten Marx, unterstützte Poschs Ausführungen und beantragte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Da sein Mandant die bisherige Untersuchungshaft zum Teil unter „strengsten Coronabedingungen“ absitzen musste, „sollte diese Zeit doppelt angerechnet werden“. Deshalb komme er auf das genannte Strafmaß.

Mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger der sechs Angeklagten neigt sich ein Prozess Richtung Ende, der bereits im September vergangenen Jahres begann. Das Urteil wird für Ende März oder Anfang April erwartet. (Theresa Novak)

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