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Lebenslange Haft für Täter: Urteil im Prozess um versuchten Auftragsmord in Vellmar ist gefallen

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Von: Theresa Novak

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Das Urteil im Prozess um versuchten Auftragsmord in Vellmar ist gefallen. Zwei Angeklagte müssen lebenslang in Haft. © Agentur, dpa

Der langwierige Prozess um den versuchten Auftragsmord in Vellmar vor zwei Jahren hat gestern ein Ende gefunden.

Kassel/Vellmar –Sechs Männer aus verschiedenen Bundesländern mussten sich seit September vor dem Landgericht Kassel für ihre Taten verantworten. Zwei der Angeklagten sind zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Im Prozessverlauf wurden die kriminellen Machenschaften der Beteiligten von allen Seiten beleuchtet. Hauptakteur und einer der beiden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten war der Geschäftspartner des Opfers. Er wollte seinen Partner aus dem Weg räumen.

„Er hat alle belogen und betrogen, wo es nur ging“, fasste der Vorsitzende Richter Geisler zusammen. Um dies zu verschleiern und um sich Vorteile in der Firma und finanzieller Art zu verschaffen, beauftrage der 56-jährige Hauptangeklagte eine Truppe Männer, die seinen Geschäftspartner töten sollten. Dass es auch wirklich um einen geplanten Mord ging, da ist sich das Gericht sicher. Angeklagte und Verteidiger hatten dagegen behauptet, es sei nur um eine Art Abreibung gegangen.

Erster Mordversuch gescheitert: Zweite Tat im Juni 2021

Der erste Mordversuch im April 2021 war gescheitert. Ein Täter griff den Geschäftsmann zwar unmittelbar in der Nähe seines Zuhauses an, verletzte ihn an Kopf und Bein. Doch der Geschädigte konnte das Krankenhaus noch am selben Tag verlassen.

Die zweite Tat im Juni kostete dem Opfer dann fast das Leben. Nur, weil es sich nach dem Angriff auf seinem Firmengelände in Vellmar mit letzter Kraft zu einem Telefon schleppte, konnte er Hilfe holen und überlebte schwer verletzt. Mit den Folgen kämpft der Vellmarer bis heute. Er sagte im Prozess, dass er weitreichende psychische und körperliche Beeinträchtigungen davongetragen habe und nach den Vorfällen nichts mehr sei wie vorher.

Zwei Täter bekommen lebenslange Haft

Der Hauptakteur der zweiten Tat, ein 24-jähriger Mann, hatte 19 Mal mit einem Hammer und dann mit einem Teleskopschlagstock auf das Opfer eingeschlagen. „Der Tötungsvorsatz ist hier nicht zweifelhaft“, sagte Geisler. Auch der 24-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis.

Vier weitere Beteiligte, die in unterschiedlichen Funktionen als Hintermänner fungierten, bekamen ebenfalls Freiheitsstrafen: Einer muss 13 Jahre in Haft, einer sechs Jahre, einer vier Jahre und einer ein Jahr und neun Monate. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Theresa Novak)

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