RP-Entwurf für Windkraftflächen steht fest - Fragen und Antworten

Kreis Kassel. Die Vorrangflächen für Windkraftanlagen stehen fest. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Am Freitag präsentierte das Regierungspräsidium Kassel (RP) seinen Genehmigungsentwurf zum Teilregionalplan Energie, der festlegt, wo künftig Windparks gebaut werden dürfen und wo nicht. Am Montag wird der Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung Nordhessen darüber abstimmen. Hier einige Fragen und Antworten zu den jetzt vorgelegten Plänen des RP.
Hat es nach der zweiten Offenlegung der Pläne 2015 starke Änderungen bei den Windkraftflächen gegeben?
Nein, im Kern bleiben die Vorrangflächen für Windparks die gleichen. „Nur hier und da haben wir einzelne Areale verkleinert“, sagt Regionalplanerin Karin Potthoff. Insgesamt sei die Fläche von 18 600 auf jetzt 17 000 Hektar geschrumpft. „15 der ehedem 188 Windkraftflächen im Regierungsbezirk sind ganz weggefallen.“
Welche Ausschlusskriterien sind letztlich bei der Festlegung der Windkraft-Vorrangflächen zum Zuge gekommen?
Eine wichtige Rolle spielte der Siedlungsabstand von mindestens 1000 Meter (600 Meter bei Einzelhöfen und Streusiedlungen). Ausschlusskriterium waren auch Schutzareale wie Naturschutzgebiete oder Biosphärenreservate. Wasserschutzgebiete waren ebenso für eine Bebauung tabu (Schutzzone I). Erst ab 50 bis etwa 500 Metern Entfernung von der Quelle (Schutzzone II) soll künftig eine Einzelfallbetrachtung entscheiden. Wichtig war auch der Vogelschutz. „So haben wir im Reinhardswald noch Windflächen verkleinert, um Brutplätze des Schwarzstorches nicht zu gefährden“, sagt Potthoff.
Was ist mit weichen Faktoren wie Tourismus oder die Umfassung von Ortschaften durch Windkraftanlagen?
Tourismus spielte bei den Planungen keine Rolle. „Es gibt einfach keine objektiven Kriterien dafür, wann ein Gebiet touristisch wertvoll ist und wann nicht“, sagt Potthoff. Mit Blick auf die Umfassung von Ortschaften hat eine 120-Grad-Regelung Einzug in den Teilregionalplan Energie gefunden. „Erst wenn das Blickfeld zu über 120 Grad durch Windanlagen verstellt ist, kann eine gesonderte Prüfung angestrengt werden.“
Wenn die Vorrangflächen bald beschlossene Sache sind, was passiert mit all den Anlagen, die dann nicht innerhalb dieser Bereiche liegen?
Diese Anlagen müssen, haben sie abgewirtschaftet, abgerissen werden. Weder ein Neubau noch die Aufrüstung einer solchen Windkraftanlage ist dann noch möglich. „Jedoch stehen die meisten genehmigten Windräder bereits auf Vorrangflächen“, sagt Regionalplanerin Susanne Linnenweber.
Das RP hat fünf Jahre an dem jetzt vorgelegten Entwurf gearbeitet. Warum?
Tatsächlich sollte der Teilregionalplan Energie schon im Herbst 2015 verabschiedet werden. Jedoch waren vor allem im Zuge der zweiten Offenlegung viele Einwendungen eingegangen - insgesamt 32 000. „Die Bearbeitung hat Zeit gekostet, auch wenn 30 000 Einsprüche Massenstellungnahmen waren“, sagt Linnenweber. Zeitaufwendig sei zudem die Erstellung des Avifauna-Konzeptes gewesen, das den Schutz der Vögel vor Windkraftanlagen regelt.
Wie wird es nun mit dem Teilregionalplan Energie weitergehen?
Am Montag stimmt der Hauptausschuss der Regionalversammlung über den RP-Entwurf ab, am Freitag, 7. Oktober, dann abschließend die Regionalversammlung. Danach prüft das Wirtschaftsministerium den Teilregionalplan Energie auf seine formale Richtigkeit, um ihn dann dem Kabinett zur Abstimmung vorzulegen. Erst mit diesem Kabinettsbeschluss tritt der Teilregionalplan Energie in Kraft. „Im Frühsommer 2017 dürfte es so weit sein“, sagt Linnenweber. Bis dahin dürfen Windkraftanlagen weiterhin nach dem Immissionsschutzgesetz beantragt werden.
Hintergrund: Bald Baustart am Kreuzstein
Im Kaufunger Wald bei Helsa-Wickenrode beginnen am Montag die Vorbereitungen für den Bau des Windparks Kreuzstein. Die heiße Bauphase dürfte allerdings erst im Herbst starten. Realisiert werden die acht, jeweils gut 200 Meter hohen Anlagen von den Städtischen Werken Kassel im Auftrag der Stadtwerke Union Nordhessen (SUN). Investiert wird laut Werke-Sprecher Ingo Pijanka ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag. An der SUN beteiligt sind die Städtischen Werke Kassel und die Versorgungsunternehmen von Bad Sooden-Allendorf, Eschwege, Homberg, Witzenhausen und Wolfhagen.
Der am Kreuzstein erzeugte Strom soll über das Umspannwerk Stiftswald in das Kasseler Netz eingespeist werden und reicht für maximal 22 500 Haushalte. Sitz der Windpark Kreuzstein GmbH & Co. KG ist Eschwege. Dort zahlt das Unternehmen auch Gewerbesteuer