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Standorte für Windräder im Kreis Kassel stehen fest

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Von: Holger Schindler

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Kreis Kassel. Die Flächen, auf denen künftig in Nordhessen Windkraftanlagen errichtet werden können, stehen jetzt fest. Der Hauptausschuss der Regionalversammlung hat am Donnerstag in Vellmar vor etwa hundert Zuhörern einstimmig die Gebiete abgestimmt.

Das nordhessische Regionalparlament wird am 17. November eine endgültige Entscheidung treffen. Im Frühjahr haben dann Kommunen und Bürger nochmal Gelegenheit, Stellung zu beziehen.

Die Planung für den Regierungsbezirk Kassel sieht vor, dass 18.000 Hektar - 2,2 Prozent der Fläche von Nordhessen - für Windkraft reserviert werden. Ziel ist es, den Bau von bis zu 800 Windrädern der aktuellen 3-Megawatt-Klasse zu ermöglichen. Bisher gibt es in Nordhessen 300 Windräder, die zum großen Teil bedeutend kleiner sind.

15.000 Einsprüche

Gegenüber dem 1. Entwurf des Regionalplans Energie von 2012 wurden zahlreiche Veränderungen vorgenommen. Auf 9000 Hektar wurden Flächen anders abgegrenzt oder gestrichen, teilweise kamen auch neue hinzu.

Bei der ersten Auslegung der Pläne im Mai 2013 war eine Flut von Stellungnahmen eingegangen: 15 000 Bürger meldeten Einsprüche an. Alle Eingaben wurden laut Regierungspräsidium Kassel geprüft, viele davon in den aktuellen Entwurf eingearbeitet.

Im Landkreis Kassel sind insgesamt 27 Vorranggebiete mit rund 4600 Hektar ausgewiesen. Die größten Veränderungen im Kreis Kassel gegenüber dem ersten Entwurf gibt es im Reinhardswald. Dort wurden wegen des neu eingeführten Umzingelungsverbots von Gemeinden 300 Hektar aus der Planung gestrichen. Statt rechnerisch 52 Anlagen können dort nun höchstens 30 Windräder errichtet werden. Bei Helsa wurde aus dem gleichen Grund die Fläche am Bielstein um 5 Hektar reduziert. Auch zum Schutz von Vögeln - vor allem Rotmilan und Schwarzstorch - wurden Änderungen vorgenommen.

Zweck des Regionalplans ist zum einen, geeignete Flächen für Windkraft auf rund zwei Prozent des Landes zu reservieren. Im Gegenzug wird durch die Ausschlusswirkung der Planung erreicht, dass auf 98 Prozent der Landesfläche die Errichtung von Windrädern künftig ausgeschlossen ist. Die Planung soll damit Wildwuchs beim Bau von Windanlagen verhindern. Denn ohne den Regionalplan sind - laut Paragraf 35 Baugesetzbuch - überall im Außenbereich Windräder als privilegierte Vorhaben genehmigungsfähig. So laufen zurzeit etliche Genehmigungsverfahren für neue Windparks.

Die Festlegung der künftigen Windvorrangflächen bedeutet nicht, dass auf allen Standorten auch wirklich Windräder errichtet werden. Dies hängt vom Interesse von Investoren ab. Auch wenn auf einer Vorrangfläche gebaut wird, muss jeder Windpark nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einzeln beantragt und genehmigt werden.

Von Holger Schindler

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