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Gensunger warten auf neue Lärm-Werte - Anwohner fordern Tempo 30

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Von: Manfred Schaake

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Anwohner der Bundesstraße 253 in Gensungen halten symbolisch ein Tempo 30-Schild in der Hand. „Der Lärm und die Erschütterungen sind unerträglich“, hieß es bei einem Ortstermin mit Bettina Klüber (von links), Maria Lambach, Isabel Novo Lopez, Dagmar Lux, Helga Schanze, Rudi Koch und Konrad Schanze.
Anwohner der Bundesstraße 253 in Gensungen halten symbolisch ein Tempo 30-Schild in der Hand. „Der Lärm und die Erschütterungen sind unerträglich“, hieß es bei einem Ortstermin mit Bettina Klüber (von links), Maria Lambach, Isabel Novo Lopez, Dagmar Lux, Helga Schanze, Rudi Koch und Konrad Schanze. © Manfred Schaake

Die Anwohner fordern Tempo 30 auf der Bundesstraße 253 in Gensungen, der Homberger Straße. Bisher reichte die Verkehrsbelastung nicht aus.

Gensungen/Felsberg – Die lärmgeplagten Anwohner der Bundesstraße 253 in Gensungen, der Homberger Straße, müssen weiter auf das von ihnen geforderte Tempo 30 warten.

Bisher reichte die Verkehrsbelastung nicht, um Tempo 30 aufgrund der Bestimmungen anordnen zu können. Aufgrund von Recherchen der HNA gibt es eine neue Entwicklung.

Neue Berechnungen

Der Schwalm-Eder-Kreis als zuständige Behörde hat das Hessische Straßen- und Verkehrsmanagement Hessen Mobil beauftragt, auf Grundlage der durch den Ordnungsbehördenbezirk Melsungen erhobenen Verkehrsmenge eine neue schalltechnische Berechnung zu erstellen, „um auch aus unserer Sicht nun endlich zu einem Ergebnis zu kommen“.

Das hat der Pressesprecher des Kreises, Stephan Bürger, auf HNA-Anfrage mitgeteilt. „Damit ist alles Notwendige veranlasst“, sagt Bürger. „Wir können nachvollziehen, dass die Anlieger gern zeitnah eine endgültige Entscheidung mit Ergebnis haben wollen.“ Es gelte aber, die gültigen Verfahrensregeln exakt einzuhalten und gründlich zu arbeiten.

Erste Messungen nicht repräsentativ

Da die bisher vorliegenden Messungen während des Lockdowns beziehungsweise während der Sommerferien vorgenommen worden seien und daher nicht repräsentativ seien, erstelle Hessen Mobil die schalltechnische Berechnung nunmehr aufgrund einer eigenen neuen Erhebung, erläutert der Kreis-Sprecher.

Bürger sagt: „Sofern die Berechnung eine Anordnung von Tempo 30 rechtfertigt, wird der Landrat Tempo 30 anordnen. Einer Anordnung durch den Schwalm-Eder-Kreis muss der Regierungspräsident zustimmen.“

Menge reicht nicht

Allein aufgrund der Verkehrsmengen dürfe keine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden, erklärt Bürger auf Nachfrage. Neben den Verkehrsmengen müsse auch der Anteil des Schwerverkehrs, die Nutzung des Gebietes (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) und die Lage sowie Entfernung der Gebäude zur Straße eine Rolle spielen.

„Wäre es damit getan, Fahrzeuge zu zählen, um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, müsste Hessen Mobil nicht mit der Erstellung einer schalltechnischen Berechnung beauftragt werden“, sagt Bürger.

Die Faktoren

„Die Schallwerte werden ausschließlich berechnet, das ist bundesweit einheitlich geregelt“, erläutert Marco Lingemann, Pressesprecher von Hessen Mobil. „In die Berechnung fließen alle Faktoren ein, die auf die Höhe des Wertes und die Ausbreitung des Schalls Einfluss haben.“

Dazu gehören unter anderem die Topografie, die Lage der Gebäude und mögliche Straßenreflexionen an benachbarten Bauwerken.
(Manfred Schaake)

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