Das Grundsteuer-Fiasko ist perfekt: Im Schwalm-Eder-Kreis fehlt jeder dritte Antrag
Hin und her bei der Grundsteuer. Straffreiheit und Frist-Verschiebung sorgen für Entlastung, trotzdem ist es ein Fiasko.
Schwalm-Eder – Das Grundsteuer-Desaster ist trotz Frist-Verschiebung auch im Landkreis eingetreten. Bis zum 31. Januar müssen alle hiesigen Grundstückseigentümer die Daten zur Neuberechnung der Grundsteuer an die Finanzämter übermittelt haben.
Im Schwalm-Eder-Kreis haben jedoch bisher nur 67 Prozent der Betroffenen, oder 65.000 Eigentümer, ihre Erklärung abgegeben. Demnach stehen noch 33 Prozent aus. Das teilte Catiana Monteiro Lanca von der Oberfinanzdirektion in Frankfurt auf Nachfrage unserer Zeitung mit.
Grundsteuer-Erklärung: „Besonders ältere Menschen haben damit ein Problem“
Ursprünglich sollten die Erklärungen bis zum 31. Oktober des vergangenen Jahres abgegeben werden. Aufgrund niedriger Abgabenquoten wurde die Frist bundesweit bis zum 31. Januar verlängert. Laut Nicole Mertha, Justiziarin von Haus und Grund Hessen, gibt es mehrere Gründe für die geringe Abgabenquote: „Wir gehen davon aus, dass viele Betroffene davon gar nichts wissen“, sagt Merta.

Zudem gibt es viele Probleme bei dem Onlineverfahren über Elster. „Besonders ältere Menschen haben damit ein Problem“, so die Justiziarin. Diese können, falls sie keinen Zugriff auf die Technik hätten, einen Härtefallantrag stellen, um die Unterlagen in Papierform zu erhalten. Zudem seien viele Betroffene von der Erklärung überfordert und hätten sie deshalb aufgeschoben. „Bei Schwierigkeiten kann auch ein Steuerberater hinzugezogen werden“, sagt Merta.
Viele Grundsteuer-Erklärungen fehlen noch: Statt Sanktionen gibt es Erinnerungsschreiben
All diejenigen, die ihre Erklärung noch abgeben müssen, können jedoch aufatmen: Vorläufig drohen keine Geldstrafen. „Die Finanzämter kommen den Betroffenen entgegen“, sagt Nicole Merta. „Zunächst gibt es kein Bußgeld. Es werden einmalig Erinnerungsschreiben verschickt, was wir sehr begrüßen.“
Vorerst keine Strafen bei Versäumnissen
Eigentümer, die ihre Grundsteuer bis 31. Januar nicht abgeben, müssen vorläufig nicht mit Strafen rechnen. Laut der Oberfinanzdirektion Frankfurt werden bei einer Fristversäumung Erinnerungsschreiben an die Betroffenen geschickt. Diese bleiben dazu verpflichtet, die Erklärung zügig abzugeben. Ignoriert man die Schreiben, schätzt das Finanzamt die Angaben und es drohen Geldstrafen von 25 bis 25.000 Euro. Die neue Grundsteuer soll im Jahr 2025 in Kraft treten.
Das bestätigt der Steuerberater Thorsten Wechsel von der LBH-Steuerberatungsgesellschaft Schwalmstadt. Zwangsgeldrohungen seien erst einmal nicht in Sicht. Falls dem nicht nachgegangen werde, drohte ein Bußgeld: „Die Strafen beginnen bei 25 Euro und reichen bis 25.000 Euro. Bei Nichtabgabe schätzt das Finanzamt die Werte, was selten zum Vorteil führt“, sagt Merta.
Zudem bestehe die Pflicht, die Erklärungen abzugeben. „Von weiteren Aufschiebungen raten wir dringend ab.“ Die Gefahr, dass die Grundsteuer für 2025 scheitern könnte, bestehe nicht. Kritik äußert Merta hingegen am Umgang: „Man hätte viel mehr auf die Eigentümer zugehen müssen.“ (Kerim Eskalen)
Stadt und Kreis Kassel sind bei der Abgabe der Grundsteuer ebenfalls nicht vorbildlich.