Erweiterung der Dr. Schumacher GmbH: Gewerbegebiet ist jetzt Sondergebiet Hygiene

So gut besucht war eine Gemeindevertretersitzung in Malsfeld lange Zeit nicht mehr: Es ging um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Erweiterung der Dr. Schumacher GmbH in Beiseförth.
Malsfelds Gemeindevertreter haben den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Erweiterung der Dr. Schumacher GmbH am Donnerstag während ihrer Sitzung einstimmig beschlossen. Damit ist das Vorhaben des Desinfektions-und Hygieneartikelherstellers rechtskräftig.
Bei der Gemeinde waren noch während der Offenlegungsphase Einwände von Anwohnern gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingegangen (HNA berichtete). Auch sonst hatte die Interessengemeinschaft zum Schutz und Erhalt der dörflichen Struktur und Umwelt (IG Malsfeld) erhebliche Bedenken bei dem Vorhaben der Firma geäußert: Eine erhöhte Verkehrsbelastung in den Dörfern durch größere Produktionsmengen sowie die Produktion mit Chemikalien machen der IG zu schaffen. Wie beispielsweise die Produktion mit dem Gas Formaldehyd, das in gewissen Konzentrationen Allergien auslösen kann und unter Verdacht steht, krebserregend zu sein. Die Enttäuschung über die Zustimmung der Gemeindevertreter war einigen Zuschauern sichtlich anzusehen. Sie verließen kurz nach der Abstimmung den Raum.
Durchführungsvertrag
Da es sich bei der Erweiterung um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss die Gemeinde mit dem Investor, der Dr. Schumacher GmbH, einen sogenannten Durchführungsvertrag abschließen. Die GL Malsfeld hatte Bedenken bei dem Vertrag geäußert. Zwei Vertreter der GL waren dagegen, fünf enthielten sich. 14 Ja-Stimmen kamen aus den Fraktionen der FDP, CDU und SPD. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ein eigenständiges Instrument des Städtebaurechts. Die Besonderheit des Plans liegt gegenüber einem normalen Bebauungsplan darin, dass er ein eigenständiges Instrumentarium zur Realisierung der Vorhaben enthält. Die Schaffung von Baurechten liegt dann laut Baugesetzbuch in der Hand der Firma. Diese arbeitet die städtebauliche Planung aus und verpflichtet sich zur Verwirklichung sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten mit dem Ziel, die Gemeinde von Planungs- und Erschließungsaufgaben zu entlasten.
Und da gab es laut GL einen Knackpunkt: Laut Edgar Janassek sollten in dem Vertrag weitere Pflichten vereinbart werden. Es sei zwar festgelegt, dass die Firma die Logistiker für An- und Anlieferverkehr auf die neue Verkehrsregelung hinweist. „Aber nicht, dass eine Beschränkung des Verkehrs für Schwerlastwagen für 6 bis 22 Uhr vorgegeben sind“, erklärte er. Zudem hätte in dem Vertrag auch die Festlegung für eine Kostenübernahme für den vorgesehenen Bau einer separaten Firmenanbindung erfolgen müssen, sagte Janassek. Bürgermeister Vaupel argumentierte, dass eine solche Regelung in einem Durchführungsvertrag nicht möglich sei und rechtlich damit nicht umsetzbar.
Beschlussfassung
Über die Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan waren sich die 21 Gemeindevertreter hingegen einig. Erdmute Schirmer (SPD) hatte auf die Anregungen der betroffenen Anwohner reagiert: „Alle Einwände wurden von Fachleuten entkräftet oder beantwortet. Beschlüsse werden nicht einfach durchgewunken, und Gutachten werden neutral erstellt“, sagte sie zu den Vorwürfen. Von der GL hieß es, dass die Gemeinde in Zugzwang sei. Im Bereich des Brandschutzes müsste aber etwas getan werden: „Wir sind für eine größere Wasserlagerung.“ 3200 Liter pro Minute sollten mit so einem Betrieb in der Gemeinde verfügbar sein. „Jetzt sind es gerade mal 1200 Liter“, sagt er. Zudem habe die Gemeinde mit der aktuellen Erweiterung die Belastungsgrenze erreicht.
FDP und CDU waren sich einig. Urs Giesen (FDP) sagte, dass das Allgemeinwohl vor die Eigeninteressen gestellt werden müsse und bezog sich auf die vielen Arbeitsplätze im Unternehmen. Dominik Leyh (CDU) bezeichnete das Unternehmen als „Hidden Champion“. „Wir können stolz sein, dass so ein Unternehmen bei uns angesiedelt ist.“ Das Verkehrskonzept könne man auch losgelöst von der Firma sehen.
Das sagt die Interessengemeinschaft
„Natürlich sind wir mit dem

Abstimmungsergebnis nicht glücklich, hatten dies aber, ehrlich gesagt, auch nicht anders erwartet“, erklärt Daniel Fleischert von der Interessensgemeinschaft. „Glücklicherweise ist mit dieser Entscheidung aber noch nichts in Stein gemeißelt, denn letztendlich wird dieses Vorhaben an anderer Stelle, nämlich dem Regierungspräsidium, final geprüft und entschieden“, sagt er.
Es sei allerdings gut gewesen, dass sich zumindest eine Fraktion, nämlich die GL, intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und auch bestimmte Punkte kritisch hinterfragt habe. „Was dann ja auch zu schlussendlich zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen im ersten Tagesordnungspunkt führte“, sagt Fleischert.
„Wir finden es mehr als erstaunlich, dass nicht ein einziger Punkt aus über 130 Seiten an Einwänden auch nur ansatzweise Berücksichtigung fand. Das zeigt uns, welchen Stellenwert die berechtigten Bedenken und Ängste der Bürgerinnen und Bürgern bei unseren Lokalpolitikern haben.“