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Kriminelle nehmen Hubschrauberabsturz in Kauf - um Cannabis-Plantage zu verstecken

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Von: Kerim Eskalen

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Mit einem Laser blendet ein Mann den Piloten eines Bundeswehr-Hubschraubers. Seine Beweggründe sind krimineller Natur. Nun wurde am Amtsgericht Melsungen ein Urteil gesprochen.

Melsungen – Ein 24-Jähriger hat den Absturz eines Tiger-Hubschraubers in Kauf genommen, weil er befürchtete, dass seine Cannabis-Plantage auffliegen könnte. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Melsungen am Mittwoch (22. März). Der Angeklagte aus dem Schwalm-Eder-Kreis soll demnach im Januar 2020 in einem Felsberger Stadtteil den Piloten mit einem Laserpointer geblendet haben.

Dabei habe er sowohl das Leben der Besatzung als auch die Einwohner gefährdet. Daher verurteilte das Amtsgericht Melsungen den Mann zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 100 Euro.

Laserattacke nur zufällig aufgedeckt: Angeklagter wegen Verdacht auf Drogenhandel durchsucht

Im Strafmaß enthalten ist zudem der Besitz illegaler Waffen. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei ein Klappmesser und einen Schlagring. „Die Waffen fand ich einfach cool“, sagte er und gestand: „Ich wollte nie, dass etwas Schlimmes mit dem Hubschrauber passiert,“ und er entschuldigte sich bei dem Hubschrauberpiloten. Er gab zu, dass er Angst gehabt habe, dass die Hubschrauberpiloten seine Plantage entdecken könnten.

Dabei sei die Täterschaft bei der Laser-Attacke nur zufällig aufgedeckt worden: Vor drei Jahren ermittelte die Polizei gegen den 24-Jährigen wegen des Verdachts des Besitzes und Handels von Drogen. Bereits damals wurde er vom Amtsgericht Fritzlar wegen des Anbaus, Konsums und Handels von Cannabis auf Bewährung verurteilt.

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Mit einem Laser blendet ein Mann den Piloten eines Bundeswehr-Hubschraubers. Seine Beweggründe sind krimineller Natur. Nun wurde am Amtsgericht Melsungen ein Urteil gesprochen. © IMAGO/DARREN ENGLAND

Laserattacke auf Tiger-Hubschrauber: „Das war kein Dummer-Jungen-Streich“

Dabei wertete die Polizei auch Chat-Verläufe aus. In diesen kam heraus, dass er zusammen mit einem 36-Jährigen aus dem Schwalm-Eder-Kreis vorhatte, die Piloten zu blenden. „Andernfalls wäre die Tat wohl nicht aufgedeckt worden“, räumte der Richter ein. Der 36-Jährige wurde zwar mitangeklagt, jedoch vom Gericht freigesprochen. Grund war der Mangel an Beweisen für eine Mittäterschaft. Zudem erzählte der betroffene Pilot, dass er nur von einem Laser geblendet wurde.

Der Richter hob bei dem Urteil hervor, dass der Angeklagte Glück im Unglück hatte: „Hätte der Pilot die Kontrolle verloren und wäre abgestürzt, wäre dieser Fall vor dem Landesgericht verhandelt worden und wir würden hier nicht über eine Bewährungsstrafe reden“, sagte der Richter. „Das war kein Dummer-Jungen-Streich.“ Positiv für den Angeklagten wirkte sich aus, dass der 24-Jährige in „gescheiten Verhältnissen“ lebt, sich entschuldigt hat, die Tat gestand und sich sehr kooperativ zeigte. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Kerim Eskalen)

Tiger-Piloten nutzen Schutzbrillen gegen Laser

Bei Übungsflügen vom Bundeswehrstützpunkt in Fritzlar komme es sehr oft zu Laser-Attacken vom Boden, erklärte der 44-jährige Pilot vor Gericht. Mit neuen Schutzbrillen des Herstellers ESG sind die Piloten der Tiger-Kampfhubschrauber nun besser gegen Laser-Attacken geschützt. Denn die Laser können zu gesundheitlichen Schäden am Auge führen, wie im Falle des betroffenen Piloten.

Dessen Sehfähigkeit auf dem linken Auge war zeitweise stark eingeschränkt.
(kes/see)

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