Kein Feuer außerhalb ausgewiesener Grillstellen. Auf noch geöffneten Grillplätzen ist laut Ministerium darauf zu achten, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.
Kein Parken von Fahrzeugen über trockenem Gras, denn heiße Katalysatoren können laut Mitteilung das Gras in Brand setzen.
Parken nur auf ausgewiesenen Wanderparkplätzen, auf den Forstwegen müssen die Rettungsfahrzeuge freie Fahrt haben, heißt es vom Ministerium weiter.
Florian Koch, Leiter des Forstamts Neukirchen, teilt mit, dass in besonders brandgefährdeten Waldgebieten die Grillplätze gegebenenfalls auch geschlossen werden.
Im Ausnahmefall ist auch eine vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen, heißt es in der Mitteilung weiter. kam
(Marvin Hinrichsen)