1. Startseite
  2. Lokales
  3. Melsungen

Prozess gegen Marvin E.: Terrorpläne als „jugendliche Spinnerei“

Erstellt:

Von: Stefan Behr

Kommentare

Im Terrorprozess gegen Marvin E. aus Nordhessen fordert die Staatsanwaltschaft eine Jugendstráfe von fünf Jahren. (Symbolfoto)
Im Terrorprozess gegen Marvin E. hält die Verteidigung ihr Plädoyer. (Symbolfoto) © Schöning/Imago

Im Prozess gegen Marvin E. plädiert Verteidigung auf Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren.

Im Prozess gegen Marvin E. hat die Verteidigung auf eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren plädiert - anderthalb Jahre weniger, als die Generalbundesanwaltschaft am vergangenen Dienstag gefordert hatte.

Der 21-Jährige aus dem nordhessischen Spangenberg muss sich wegen der versuchten Gründung der „Atomwaffen Division Hessen“, einem Ableger eine rechtsextremen US-Terrorgruppe, verantworten. Zudem soll er laut Anklage mit selbstgebauten Bomben einen Terroranschlag vorbereitet haben. Allerdings räumt selbst die Anklage ein, dass E. noch kein konkretes Anschlagsziel hatte - auch wenn er prinzipiell fest entschlossen gewesen sei.

Die versuchte Gründung der Terrorgruppe bezeichnet sein Verteidiger Stefan Bonn als „untauglichen Versuch“ und „jugendliche Spinnerei“, die „pubertäre Züge“ trage. Das ist nicht ganz aus der Luft gegriffen: Das von E. verfasste „Manifest Ranzkacke“, das als ideologische Basis dienen sollte, liest sich nicht bloß so bescheuert wie sein Titel erahnen lässt, sondern ist laut Bonn vor allem auch eine Kampfansage an Grammatik, Rechtschreibung und Stil.

Anders sieht es mit den Bomben aus. Marvin E.s selbstgebaute Bomben waren Profi-Arbeit und dazu gedacht, möglichst viele Menschen zu töten. Und auch Bonn räumt ein, dass sein Mandant ganz sicher auf dem „rechtsextremen Weg“ gewandelt sei und diesen auch „noch nicht verlassen“ habe - aber immerhin sei er „ganz sicher abgebogen“.

Ansonsten rückte die Verteidigung noch einmal Marvin E.s Kindheit in einer Familie, die diesen Namen nicht verdient, in den Fokus. Er habe sich „ausgegrenzt, angegriffen, runtgergemacht“ gefühlt. An der „emotioanlen Verwahrlosung“, die ihm ein Gutachter attestiert hatte, sei er schuldlos.

Das Urteil will der Senat am Montag, 8. Mai, verkünden.

Auch interessant

Kommentare