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48-Jähriger soll dauerhaft in eine Psychiatrie

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Von: Heidi Niemann

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
(Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

Der 48-Jährige hat laut Staatsanwältin eine solche Behandlung allerdings bislang abgelehnt und auch die Diagnose angezweifelt. Da er in seinem jetzigen Zustand extrem gefährlich für die Allgemeinheit sei, müsse er weiter in der Psychiatrie untergebracht bleiben. Das Gericht will sein Urteil am Mittwoch verkünden.

Göttingen / Bodenfelde – In der ursprünglichen Anklage wird dem 48-Jährigen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft auch den Tatbestand des versuchten Totschlags als erfüllt an. Die Nachbarin hatte vor Gericht ausgesagt, dass der Angeklagte während der Gewaltattacke „Ich bringe dich um“ gerufen habe.

Der Angeklagte, der eigenen Angaben zufolge bereits vielen Jahren an einer Depression leidet, hatte im Herbst vergangenen Jahres die Wahnvorstellung entwickelt, dass seine Nachbarn ihn durch elektromagnetische Strahlung am Schlafen hindern.

Als er Ende November seine Nachbarin im Garten sah, wollte er sie wegen der vermeintlichen elektromagnetischen Strahlung ansprechen, traf sie jedoch draußen nicht mehr an. Daraufhin ging er in ihr Wohnhaus. Gleichzeitig rief er bei der Polizei in Uslar an und erklärte, dass er bei den Nachbarn nach der Strahlungsquelle suchen wolle. Die Nachbarin war völlig überrascht, als er plötzlich erst in ihrer Küche auftauchte, dann ins Wohnzimmer ging und sich die Fernbedienung schnappte.

In dem folgenden Handgemenge habe der 48-Jährige derart massiv auf die Frau einschlagen, dass sie mehrfach das Bewusstsein verlor, sagte die Staatsanwältin. Als sie am Boden lag, habe er ihr beide Ellbogen verdreht und ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen und getreten. Die Angriffe endeten erst, als mehrere Zeugen zu Hilfe kamen. Laut dem Gutachten der Rechtsmedizin erlitt die 66-Jährige unter anderem eine Ellenbogenluxation, einen Armbruch, einen Unterkieferbruch, eine Hirnblutung und diverse Hämatome im Gesicht.

Die Gewaltattacke sei lebensbedrohlich gewesen, sagte die Staatsanwältin: „Das hätte tödlich verlaufen können.“ Der Angeklagte sei bereit gewesen, ihren Tod in Kauf zu nehmen, um die vermeintliche Gefahr abzuwenden. Auch die Nebenklagevertreterin der 66-Jährigen forderte die Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie. Der Angeklagte stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, sagte sie. Die 66-Jährige sei dauerhaft so stark geschädigt, dass sie auf fremde Hilfe angewiesen und in Pflegegrad 3 eingestuft sei. Außerdem sei sie seither so verängstigt, dass sie kaum noch das Haus verlasse. Auch der Verteidiger hält eine weitere Unterbringung in der Psychiatrie für erforderlich. Die Tat sei aber nicht als versuchter Totschlag einzustufen, da sein Mandant aufgrund seines psychischen Zustandes nicht in der Lage gewesen sei, den Tod billigend in Kauf zu nehmen. (pid)

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