Nach fristloser Kündigung von Festspiel-Geschäftsführer: Aufsichtsrat widerspricht Vorwürfen
Der gefeuerte Geschäftsführer der Domfestspiele in Bad Gandersheim behauptet, dass er die Vorwürfe wegen Unregelmäßigkeiten nicht kennen würde.
Bad Gandersheim – Der gefeuerte kaufmännische Geschäftsführer der Gandersheimer Domfestspiele, Thomas Groß, kennt die konkreten Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden und die schließlich zu seinem Rausschmiss geführt haben, sehr wohl. Das betonte am Donnerstag Uwe Schwarz, Aufsichtsratsvorsitzender der Festspiele, in einer Pressemitteilung.
Schwarz weist damit die öffentliche Aussage von Groß, ihm seien die konkreten Vorwürfen gegen ihn nicht bekannt, „entschieden zurück“. Thomas Groß sei mehrfach mündlich und schriftlich über die Gründe informiert worden, so Schwarz. In den Schreiben und Gesprächen sei der ehemalige Domfestspiel-Geschäftsführer Thomas Groß über die Gründe unterrichtet worden, die zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers geführt hatten.

Entlassung der Geschäftsführer von Bad Gandersheimer Domfestspielen im Dezember 2022 erfolgt
Richtig sei, dass die Entlastung der beiden Geschäftsführer – Thomas Groß und Intendant Achim Lenz – Anfang Dezember 2022 erfolgt sei. Hinweise, dass es bei Groß zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte, habe Schwarz erst Mitte Dezember, also nach dem Entlastungsbeschluss, erhalten. Schwarz: „Ansonsten wäre die Entlastung zurückgestellt worden. Nachdem ich in einer ersten Überprüfung den Vorwürfen nachgegangen bin, haben meine Stellvertreter und ich mit beiden Geschäftsführern am 12. Januar ein ausführliches Gespräch geführt.“
„Er weiß sehr wohl, um was es geht.“
Groß sei die Fixierung der weiteren Schritte und der in Rede stehenden Punkte sogar schriftlich übergeben worden. Einen Tag später sei der Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung beauftragt worden.
Beide Geschäftsführer hätten zudem den detaillierten Auftrag an den Wirtschaftsprüfer mit den konkret benannten Vorwürfen erhalten. „Es ist schon erstaunlich, wenn Herr Groß jetzt den Ahnungslosen spielt“, sagte Schwarz. „Anschließend hat Herr Groß in einer Aufsichtsratssitzung am 20. Januar die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen erhalten. Bis zur Vorlage des Prüfberichtes wurde er bis auf Weiteres von der Arbeit freigestellt. Auf seinen Wunsch hin hat er die Gründe für diesen Schritt erneut schriftlich von mir erhalten.“
Bad Gandersheim: Keine Schuldzuweisungen des Aufsichtsrats
In dem Schreiben wurde laut Schwarz ausdrücklich betont, dass keine Schuldzuweisungen seitens des Aufsichtsrats erhoben wurden, sondern man zur Aufklärung und zum Schutz der Festspiele und aller Beteiligten diese Sonderprüfung veranlasst hat. „Würden wir derartige Hinweise ignorieren, würden sich im Zweifel auch die handelnden Personen der Aufsichtsgremien strafbar machen. Selbstverständlich lässt sich dies alles schriftlich belegen“, macht Uwe Schwarz deutlich.
Die Gandersheimer Domfestspiele gGmbH habe den Vertrag mit dem bisherigen kaufmännischen Geschäftsführer fristlos gekündigt und ihn mit sofortiger Wirkung abberufen, so Schwarz. Man wolle sich nun mit ganzer Kraft auf die Vorbereitung der diesjährigen Saison konzentrieren. (Kathrin Plikat)