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Bürgermeisterin Schwarz mahnt Badgenossenschaft ab

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Von: Olaf Weiss

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Das Hallensolebad in Bad Gandersheim: Bei einer Besichtigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde und das Gewerbeaufsichtsamt soll sich am Freitag entscheiden, ob eine Schließung notwendig ist.
Das Hallensolebad in Bad Gandersheim: Bei einer Besichtigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde und das Gewerbeaufsichtsamt soll sich am Freitag entscheiden, ob eine Schließung notwendig ist. © Olaf Weiss

Schließung des Solebads: Das Gewerbeaufsichtsamt und die Kreisverwaltung sollen nun entscheiden.

Bad Gandersheim – Die Fronten zwischen der Stadt Bad Gandersheim und der Genossenschaft, die das Solehallenbad in der Kurstadt betreibt, sind weiter verhärtet. Die Stadt beharrt wegen schwerer Baumängel weiter auf der Schließung des Bades. Die Genossenschaft bezweifelt die städtische Interpretation des Gutachtens über den Zustand des Gebäudes und lehnt eine Schließung ab.

Um eine Schließung des Hallenbades auch gegen den Willen der Genossenschaft als Betreiberin durchsetzen zu können, hat Bürgermeisterin Franziska Schwarz die Genossenschaft nun vorsorglich abgemahnt. Das hat die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Eine solche Mahnung mit Fristsetzung sei Voraussetzung für eine Kündigung des Betreibervertrages.

Sie hat sich nach eigenen Worten bei einem Fachanwalt rückversichert, dass ihr Vorgehen korrekt sei. Dieser habe bestätigt, dass bei den anstehenden Entscheidungen zum Hallenbad die Stadt in Gestalt von Rat und Verwaltung Verantwortung tragen – und auch Ratsmitglieder in der persönlichen Haftung stünden, wenn Menschen zu Schaden kämen.

Franziska Schwarz Bürgermeisterin
Franziska Schwarz, Bürgermeisterin von Bad Gandersheim. © Stadt Bad Gandersheim

„Der Anwalt hat erklärt, dass zwingend und sofort gehandelt werden muss, wenn Gefahr für Leib und Leben gesehen wird – auch dann schon, wenn ein dringender Gefahrensverdacht besteht“, betonte Schwarz. Vollzugsbehörde sei in diesem Fall der Landkreis als Untere Bauaufsichtsbehörde, den sie daher entsprechend informiert und eingeschaltet habe.

Um auf die Zweifel der Genossenschaft zu reagieren, soll es am Freitag, 24. Februar, eine Besichtigung des Bades mit Vertretern des Gewerbeaufsichtsamtes Göttingen und des Landkreises Northeim als Untere Bauaufsichtsbehörde geben, kündigte die Bürgermeisterin an. Auch Angehörige der Genossenschaft sowie der Fraktionen des Bad Gandersheimer Rates sollen teilnehmen.

Trotzdem soll das Thema Schließung des Bades ein Tagesordnungspunkt der Ratssitzung am Donnerstag bleiben. Verwaltungsseitig sei eine Absetzung nicht vorgesehen, sagte Sprecher Manfred Kielhorn gestern auf Anfrage.

„Ich betone, dass es nicht darum geht, das Hallenbad aus Willkür oder anderen Motiven schließen zu wollen“, betont Schwarz, dass es ihr vor allem um Gefahrenabwehr geht. Sollte sich nach Prüfung durch den Landkreis und das Gewerbeaufsichtsamt die Annahme als unbegründet erweisen, dass das Hallenbadgebäude instabil sei, „können wir alle nur froh sein“, so die Bürgermeisterin.

Die Stadt will das Solebad zum 1. April schließen (HNA berichtete). Zu Begründung verweist sie darauf, dass laut eines Baugutachtens der weitere Betrieb wegen massiver Schäden nur bei einer ständigen Überwachung („Monitoring“) der Schäden zu verantworten sei. Das Geld (mindestens 170 000 Euro) dafür habe die Stadt nicht.

Die Betreibergenossenschaft bezweifelt, dass die im Gutachten aufgezählten Schäden so gravierend sind, und hält ein weniger aufwendiges und damit günstigeres Monitoring für möglich. (Olaf Weiss)

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