Nach Gewaltattacke auf Nachbarin in Bodenfelde: 48-Jähriger bleibt in der Psychiatrie

Ein 48-jähriger Mann aus Bodenfelde, der eine Nachbarin in ihrem Wohnhaus schwer verletzt hat, soll auf unbestimmte Zeit weiter in einer psychiatrischen Klinik untergebracht bleiben. Das hat am Mittwoch das Landgericht Göttingen angeordnet.
Göttingen / Bodenfelde – Der 48-Jährige sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen, da er an einer Psychose leide, sagte der Vorsitzende Richter Michael Kalde. Aufgrund seiner Erkrankung, die sich unter anderem in Verfolgungswahn manifestiert, stelle er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Er könne erst wieder entlassen werden, wenn er keine Gefahr mehr darstelle. „Das wird lange dauern“, sagte der Richter.
Der 48-Jährige fühlte sich immer mehr von den Bewohnern des Nachbarhauses verfolgt, zu denen er eigentlich gar keinen Kontakt hatte. Er steigerte sich in die Wahnvorstellung hinein, dass seine Nachbarn ihn durch elektromagnetische Strahlung am Schlafen hinderten.
Ende November kam es dann zu der folgenschweren Gewaltattacke. Er betrat unbemerkt das Nachbarhaus und stand plötzlich vor der 65-jährigen Nachbarin. Als sie den ungebetenen Besucher am Ärmel fasste, um ihn wegzuschieben, verdrehte der 48-Jährige ihr beide Arme, schlug auf sie ein, sodass sie zu Boden ging, und trat ihr mindestens einmal gegen den Kopf. Der 48-Jährige sei „wie von Sinnen“ gewesen, sagte Kalde. Als der Schwiegersohn und zwei Enkel der 65-Jährigen ins Haus eilten, um ihr zu helfen, hörten sie schon im Treppenhaus die Schläge sowie ihre Schmerzensschreie.
Die 65-Jährige, die blutüberströmt am Boden lag, wurde mit einem Rettungswagen in die Göttinger Uni-Klinik gebracht, wo sie zwei Tage auf der Intensivstation lag. Sie erlitt durch die Gewaltattacken unter anderem eine Ellenbogenluxation, eine Armfraktur, einen Unterkieferbruch und eine Hirnblutung. Dadurch ist sie so beeinträchtigt, dass sie als Pflegegrad 3 eingestuft ist und wegen der Schmerzen ständig starke Medikamente nehmen muss. Der Vorsitzende Richter wies auch auf die psychischen Auswirkungen hin: Dadurch, dass sie in der eigenen Wohnung am helllichten Tag völlig überraschend attackiert worden sei, sei ihr das Gefühl der Sicherheit abhandengekommen.
Anders als die Staatsanwaltschaft stufte das Gericht die Tat nicht als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung ein. Eine Tötungsabsicht lasse sich nicht sicher feststellen, sagte Kalde. Er appellierte an den 48-Jährigen, sich auf die medikamentöse Behandlung und Therapie einzulassen und zu realisieren, „dass er nicht mehr ohne Tabletten durchs Leben gehen kann.“ (pid)