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Lange Haftstrafe: Haus bei Einbeck „in eine Cannabis-Fabrik umgewandelt“

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Von: Heidi Niemann

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Marihuana-Pflanzen in voller Blüte: In dem Haus in einem Einbecker Ortsteil fanden die Polizisten über 700 Cannabis-Pflanzen, davon etliche in Blüte. Symbo
Marihuana-Pflanzen in voller Blüte: In dem Haus in einem Einbecker Ortsteil fanden die Polizisten über 700 Cannabis-Pflanzen, davon etliche in Blüte. Symbo © dpa

Das Landgericht verurteilt einen 38-Jährigen, der bei Einbeck eine Cannabisplantage betrieben hat, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

Einbeck – Im Prozess um eine Marihuana-Plantage in einem Ortsteil von Einbeck hat das Landgericht Göttingen am Donnerstag das Urteil verkündet. Die Kammer verurteilte den 38-jährigen Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen sowie wegen des Herstellens und des Anbaus von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

Außerdem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Bevor er seine Therapie antreten kann, muss er erst zehn Monate im Gefängnis absitzen. Da sich der 38-Jährige seit vergangenem Oktober in Untersuchungshaft befindet, hat er bereits fünf Monate der Haftstrafe verbüßt.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, diese hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf maximal drei Jahre und fünf Monate. Beide Verfahrensbeteiligte sprachen sich auch für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus.

Der 38-Jährige hatte im Prozess ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Demnach hatte er im Mai 2021 in einem Einbecker Ortsteil ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen gekauft. Seine Wohnung im Göttinger Iduna-Zentrum behielt er, hielt sich dort allerdings kaum noch auf. Eigenen Angaben zufolge hatte er geplant, das Haus herzurichten, dann aber festgestellt, dass ihm das nötige Geld fehlte. Daraufhin hatte er mit einem Mittäter auf dem Anwesen eine Cannabis-Plantage eingerichtet.

Die rund 80 000 Euro Investitionskosten hätten sie von einem Hintermann geliehen. Dieser Kreditgeber sollte später auch als Abnehmer der fungieren.

Das Gericht geht davon aus, dass die Plantage spätestens im März 2022 in Betrieb ging. Die Plantage habe sich über eine Vielzahl von Räumen erstreckt und sei hochprofessionell eingerichtet gewesen, sagte der Vorsitzende Richter David Küttler. Neben der Beleuchtung habe es auch eine Entlüftung, Geruchsfilter sowie Wassertonnen für das Bewässern der Pflanzen gegeben. „Sie haben das Haus in eine Cannabis-Fabrik verwandelt“, sagte der Vorsitzende Richter. Für den Angeklagten sei daraus ein Vollzeit-Job geworden.

Allerdings hatte auch die Polizei von dem illegalen Treiben Wind bekommen. Im Oktober rückten die Ermittler an und fanden mehr als 700 Cannabis-Pflanzen in unterschiedlichen Wachstumsphasen. Außerdem stießen die Drogenfahnder auf mehrere Kilo Marihuana und abgeerntete Pflanzenbestandteile. Wäre die Plantage nicht aufgeflogen, hätten mit den angebauten Pflanzen mehr als 30 Kilo Cannabis produziert werden können, sagte der Vorsitzende Richter. „Es ist eine außergewöhnlich große Menge an Betäubungsmitteln mit einem sehr hohen THC-Gehalt.“

Die Richter hielten dem Angeklagten zugute, dass er ein Geständnis abgelegt hatte. Es sei allerdings schade, dass er nicht den Namen des Hintermannes preisgegeben hatte. Außerdem sei zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass noch keine Drogen in den Verkehr gelangt seien und der Angeklagte selbst betäubungsmittelabhängig sei.

Zu seinen Lasten sei allerdings zu werten, dass er bereits einschlägig vorbestraft sei und sehr professionell agiert habe. Da der Angeklagte motiviert sei, erstmals seine Drogenabhängigkeit behandeln zu lassen, könne man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten, dass eine solche Therapie auch Erfolg habe. (Heidi Niemann)

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