Fall Denise: Gericht vergisst, Opfer-Eltern über Entlassung zu informieren
Asche. Bei der Entlassung des 24-jährigen Berufsschülers, der vor sechs Jahren die 17-jährige Denise während der Dorf-Disco in Asche getötet hat, ist es offenbar zu einer Panne gekommen. Das Amtsgericht hatte die Eltern der getöteten Denise nicht über die Freilassung des Täters informiert, obwohl sie dies beantragt hatten.
Er habe den Antrag im Juni 2010 gestellt, kurz nachdem das Urteil rechtskräftig geworden sei, sagte Rechtsanwalt Steffen Hörning. Er hatte die als Nebenkläger zugelassenen Eltern in dem Prozess vertreten. Das Schreiben sei an den Vollstreckungsleiter des Amtsgerichts in Hameln adressiert gewesen. „Danach habe ich nie wieder etwas gehört.“
Hörning war davon ausgegangen, dass das
Gericht kurz vor der Entlassung über diesen Antrag entscheiden wird.
Als er kürzlich hörte, dass der 24-Jährige bereits vor Weihnachten nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe auf Bewährung entlassen wurde und sich wieder in Asche aufgehalten hatte, sei er entsetzt gewesen. „So eine Panne darf einfach nicht passieren“, sagt er.
Eine Sprecherin des Hamelner Gerichts sagte dazu auf Anfrage, in der Vollstreckungsakte sei kein Antrag zu finden.
Der Berufsschüler war wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Da er in der Jugendstrafanstalt Hameln einsaß, war das dortige Amtsgericht für den Fall zuständig. (pid)
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