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Finanzamt Northeim versendet neue Zins-Bescheide

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Von: Axel Gödecke

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Das Finanzamt in Northeim an der Graf-Otto-Straße.
Das Finanzamt in Northeim an der Graf-Otto-Straße. © Weiss, Olaf

Steuerzahler, die dem Staat noch Steuern schulden, können sich freuen: Sie werden bei ihren anstehenden Nachzahlungen entlastet.

Northeim - Die Zahlungen werden mit einem deutlich niedrigeren Zinsaufschlag belegt, und das sogar rückwirkend ab 1. Januar 2019. Das hat das Finanzamt Northeim mitgeteilt, das jetzt entsprechende Mitteilungen an die Säumigen oder auch an diejenigen, die schon nachgezahlt haben, verschickt.

Allein in Niedersachsen betrifft das rund eine Million Steuerzahler, heißt es von der Finanzbehörde. Ende Januar 2023 werde die niedersächsische Steuerverwaltung damit beginnen, in allen offenen Steuerfällen rückwirkend ab 1. Januar 2019 die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr neu zu berechnen. Hierfür werden die niedersächsischen Finanzämter rund eine Million Zinsbescheide versenden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die bisherige Verzinsung zu einem Zinssatz von 6 Prozent für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Dies habe der Gesetzgeber getan und die Höhe der Zinsen auf Steuererstattungen und -nachzahlungen rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf 1,8 Prozent festgelegt.

Steuerbürger, die in noch offenen Steuerfällen eine Steuernachzahlung leisten müssen oder schon geleistet haben und bei denen hierauf Zinsen mit Zinssatz von 6 Prozent festgesetzt worden sind, brauchen nichts weiter zu veranlassen, heißt es vom Finanzamt. Sie erhielten automatisch eine geänderte Zinsfestsetzung mit neuem Zinssatz von 1,8 Prozent.

Aufgrund der großen Anzahl an Bescheiden werde die Bearbeitung alledings einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit Rückfragen beim Finanzamt sollte deswegen bis Mitte Februar gewartet werden.

Haben Steuerbürger bereits eine Steuererstattung erhalten und sind Zinsen darauf mit dem bisherigen Zinssatz von 6 Prozent festgesetzt worden, brauchen diese aber keine Rückzahlung zu fürchten.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes erfolge in diesen Fällen keine Neufestsetzung, so ein Finanzamtssprecher.  (Axel Gödecke)

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