Entsteht bald ein Windpark in Hardegsen?

Der Investor hat einen neuen Antrag für Windkraftanlagen im Moringer Becken gestellt.
Northeim/Hardegsen – Die Firma Helmolt Projektentwicklung GmbH hat einen neuen Versuch gestartet, im Bereich des Moringer Beckens einen Windpark zu realisieren.
Der ursprüngliche Antrag für dieses Vorhaben wurde bereits im Mai 2019 durch den Landkreis Northeim abgelehnt (HNA berichtete). Seinerzeit war geplant, einen Windpark mit insgesamt sieben Windkraftanlagen – drei auf Nörten-Hardenberger und vier auf Hardegser Gebiet – zu realisieren.
Jetzt ist vorgesehen, lediglich die vier Windräder auf Hardegser Stadtgebiet zu bauen, wobei sich die geplanten Standorte nahe der Grenze zum Moringer Stadtgebiet zwischen den Ortschaften Hevensen, Lutterhausen, Thüdinghausen und Behrensen befinden.
Da es sich bei dem Vorhaben um ein sogenanntes „privilegiertes Vorhaben zu Nutzung von Windengerie“ handelt, das laut Baugesetzbuch zulässig ist, wurde die Stadt Hardegsen vom Landkreis Northeim aufgefordert, bis Ende Mai eine Stellungnahme abzugeben.
Die Ortsräte der betroffenen Hardegser Ortschaften haben sich bereits mit dem Thema befasst und sich gegen ein gemeindliches Einvernehmen ausgesprochen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird sich in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am 15. Mai, damit beschäftigen.
Aus der Beschlussvorlage der Hardegser Stadtverwaltung geht hervor, dass die Firma Helmholt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren beantragt hat. Begründet wird das damit, dass dem Landkreis Northeim die mehrfach eingereichten Antragsunterlagen seit 2017 bekannt seien und man sowohl die Entwicklung der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung sowie der bundes- und landespolitischen Vorgaben zur Energiewende berücksichtigt habe.
Die geplanten Anlagen sollen eine Nabenhöhe von 164 Metern haben. Die Rotorblätter sollen 81,5 Meter lang sein.
Nach der Vertagung der Entscheidung über die Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogrammsdurch den Northeimer Kreistag im Juni des vergangenen Jahres, kann der Landkreis Northeim den Bau der Anlagen nicht mit Hinweis auf ausgewiesene Windvorranggebiete untersagen.
Ob die Anlagen tatsächlich gebaut werden können, sei aber derzeit noch von dem laufenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren abhängig, teilte die Kreisverwaltung auf HNA-Anfrage mit. Außerdem seien noch die öffentlichen Belange zu prüfen.
Neben den vier im Moringer Becken geplanten Anlagen werden laut Landkreis drei weitere Vorhaben, die im vergangenen Jahr untersagt wurden, jetzt weiterbearbeitet. Dabei handelt es sich um drei Windkraftanlagen in Dannhausen und eine Anlage in Schoningen. Für ein weiteres Windrad, das ein Investor in Bollensen errichten möchte, hat der Landkreis bereits eine Genehmigung erteilt. (Niko Mönkemeyer)