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Landkreis Northeim: Swimmingpoolwasser ist Schmutzwasser

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Von: Niko Mönkemeyer

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Mann hockt neben einem teilweise abgedeckten Swimmingpool
Der Swimmingpool von Joachim Zych aus Höckelheim liegt noch im Winterschlaf. Nur einer geringer Teil des darin befindlichen Wassers wird jedes Jahr durch Frischwasser aus der Leitung ersetzt. © Mönkemeyer, Niko

Die Hardegser Stadtverwaltung weist auf neue Regelung für das Befüllen von Schwimmbecken hin.

Hardegsen/Northeim – Wasser zum Befüllen von privaten Schwimmbecken, Swimmingpools und Kinderplanschbecken darf nicht aus Grundwasserbrunnen oder Bächen und Teichen, sondern nur aus dem öffentlichen Leitungsnetz entnommen werden. Darauf und auf die Pflicht, anfallendes Poolwasser über das Abwassersystem zu entsorgen, hat die Stadt Hardegsen jetzt ihre Bürger aufmerksam gemacht.

Olaf Müller Kämmerer Stadt Hardegsen
Olaf Müller Kämmerer Stadt Hardegsen © Mönkemeyer, Niko

„Die bisherige Handhabung, wonach Swimmingpools auch über einen separaten und mit einer zweiten Wasseruhr versehenen Zweitanschluss befüllt wurden, ist nicht gestattet“, erklärt Olaf Müller, Kämmerer und stellvertretender Hardegser Verwaltungschef. Solche Zweitanschlüsse seien lediglich für die abwassergebührenfreie Entnahme zur Gartenbewässerung oder als Tränkewasser für Vieh gestattet. Nur in solchen Fällen sei auch eine Verrechnung der Abwassergebühren möglich.

Bei der Stadt Northeim ist das Befüllen von privaten Schwimmbecken über einen zweiten Wasserzähler schon immer unzulässig. Diese Regelung sei nur dort möglich, wo Frischwasser ohne die Entstehung von Abwasser verbraucht werde – zum Beispiel auch in Bäckereien, teilt die Stadtverwaltung auf HNA-Anfrage dazu mit. Zu beachten sei dabei allerdings, dass sich diese Möglichkeit erst bei einem Wasserverbrauch von mehr als 14 Kubikmetern pro Jahr vorteilhaft auswirke. Unterhalb dieser Jahresverbrauchsmenge zahle der Kunde mehr als ohne den zweiten Wasserzähler, da die Kosten für Einbau, Gebühren und Abnahme für die Absetzung der Schmutzwassergebühren gegenzurechnen seien. „Eine Beseitigung von Poolwasser im eigenen Garten stellt ein Umweltvergehen dar“, betont die Northeimer Stadtverwaltung.

Der Landkreis Northeim teilt zu diesem Thema mit, dass Wasser aus privaten Schwimmbecken oder Swimmingpools rechtlich als Schmutzwasser einzustufen und von den jeweiligen Kommunen ordnungsgemäß zu entsorgen sei. Die Aufhebung der bisher in der Stadt Hardegsen geltenden Regelung sei daher aus wasserrechtlicher Sicht nachvollziehbar. Foto: NIKO MÖNKEMEYER

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