Keine neue Regel für Narren im Northeimer Stadtgebiet

Im Stadtgebiet Northeim können Veranstalter die Anzahl für Ordner bei Fastnachtsumzügen selbst regeln.
Northeim – Für Verwirrung und Ratlosigkeit bei einigen Karnevalsfreunden im Northeimer Stadtgebiet haben Genehmigungen der Northeimer Stadtverwaltung für geplante Karnevalsumzüge gesorgt, wonach die Veranstalter dafür zu sorgen hätten, dass für jeden einzelnen teilnehmenden Wagen während der Umzüge vier Ordner eingeteilt werden müssen.
Auf HNA-Anfrage bestätigte Uwe Ritter, Leiter des Northeimer Ordnungsamtes (Bürgerdienste), dass man zunächst Genehmigungen mit dieser Auflage an die Veranstalter verschickt habe. Inzwischen seien aber bereits neue Genehmigungen verschickt worden, in denen man seitens der Verwaltung auf die Nennung einer konkreten Anzahl von Ordnungskräften verzichtet habe und lediglich von einer „ausreichenden Anzahl“ die Rede sei. Insofern sei man für die diesjährigen Karnevalsumzüge noch einmal zu der bisher praktizierten Regelung zurückgekehrt.
Im Vorfeld habe man sich hinsichtlich der Sicherheit bei Karnevalsumzügen mit der Polizei beraten, erklärt Ritter. Dabei sei seitens der Polizei empfohlen worden, die Anzahl an Ordnern pro Wagen vorzuschreiben, was man für dieses Jahr aber nun doch noch nicht umsetzen werde. Man werde sich aber Gedanken darüber machen, wie es weitergehe – unter anderem, weil es in den verschiedenen Ortschaften unterschiedliche Sicherheitsaspekte gebe.
„Wie viele Ordner letztlich benötigt werden, liegt in der Verantwortlichkeit der Veranstalter“, bringt Ritter die aktuell geltende Regelung im Northeimer Stadtgebiet auf den Punkt. „Das hängt davon ab, wie lang ein Karnevalszug ist, wie viele Besucher erwartet werden und ob nur Gemeindestraßen oder auch Landes- oder Bundesstraßen genutzt werden.“
Hinsichtlich der Genehmigung für die Karnevalsumzüge sei die Polizeiinspektion Northeim lediglich beratend tätig gewesen, teilte Polizei-Pressesprecher Sven Wolff auf Anfrage mit. Er verweist darauf, dass es in Nachbarkommunen Regelungen gebe, wonach jedem Karnevalswagen eine bestimmte Anzahl an Ordnern zu gewiesen sei. (Niko Mönkemeyer)