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Windräder im Wald bleiben nach dem Willen der Landesregierung tabu

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Von: Olaf Weiss

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Windräder vor einem Abendhimmel
Kommen die Windräder auf dem Steinberg? Der Streit um das Projekt geht weiter, die Ziegenhagener fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Unser Symbolbild entstand bei Großalmerode. © Klaus Haase

Im Landkreis Northeim soll eine Gesamtfläche von 1119 Hektar als Vorranggebiete für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Das geht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Sitzung des Kreistagsausschusses für Umwelt und Klimaschutz am Mittwoch, 19. April, hervor.

Northeim – Die Kreisverwaltung hat die Vorrangflächen noch einmal überarbeitet, nachdem Anfang Februar das Land Niedersachsen seine Flächenvorgaben für die einzelnen Landkreise bekannt gegeben hatte. Danach soll der Landkreis Northeim 0,82 Prozent seiner Fläche als Windkraftvorranggebiete ausweisen. Dieser Wert wurde schon mit der ursprünglichen Planung erreicht.

Aufgrund der Vorgaben des Landes sind weiterhin in Waldgebieten keine Windkraftvorranggebiete vorgesehen. Allerdings betont Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, dass der Landkreis sehr kurzfristig darauf reagieren könnte, wenn das Land diesbezüglich seine starre Haltung ändern würde.

Astrid Klinkert-Kittel Landrätin
Astrid Klinkert-Kittel Landrätin © LPD Northeim

Insgesamt stünden in Waldgebieten im Landkreis Northeim 1400 Hektar als Vorranggebiete für die Windkraftnutzung zur Verfügung. Das heißt, dort gibt es sonst keine weiteren Ausschlussgründe für den Bau von Windkraftanlagen. 660 Hektar davon sind laut Kreisverwaltung sogenannte Kalamitätsflächen, also infolge von Stürmen und Borkenkäferbefall derzeit baumfreie Waldgebiete.

Die überarbeitete Planung weist mit den 1119 Hektar 0,88 Prozent der Landkreisfläche als Windkraftvorranggebiete aus. Weil im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für das niedersächsische Landesgesetz „zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ aber in Hannover bereits an einer Neuberechnung der Flächenvorgaben gearbeitet werde, hat die Kreisverwaltung außerdem noch 81 Hektar (0,06 Prozent der Landkreisfläche) als Reserveflächen ausgeguckt. Diese sollen aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Flächenvorgabe („Teilflächenziel“) tatsächlich erhöht wird oder bei anderen Flächen eine Reduzierung notwendig wird.

1080 Meter Abstand zu Dörfern und Städten

Das Land Niedersachsen hat bei seinen Flächenvorgaben für Windvorranggebiete laut Northeimer Kreisverwaltung einen Siedlungsabstand von 882,5 Meter zugrunde gelegt. Die Kreisverwaltung hat die Vorgabe nun mit einem Siedlungsabstand von 1080 Meter erfüllt.

Die meisten Vorrangflächen für Windenergiegewinnung sind im Leinetal geplant.
Die meisten Vorrangflächen für Windenergiegewinnung sind im Leinetal geplant. © Grafik: HNA

Ursprünglich war im Kreishaus mit 1000 Meter Distanz zu Ortschaften geplant worden. Nachdem die Planung aber auf Rotor outside umgestellt worden ist, wurde der Abstand entsprechend erhöht. Rotor outside bedeutet, nur der Mast einer Windkraftanlage muss vollständig im Vorranggebiet stehen. Die Rotoren dürfen darüber hinausragen.

Damit im Vergleich zu vorher (Rotor inside) die Windkraftanlagen durch die Planungsumstellung nicht näher an die Ortschaften heranrücken könne, musste der Mindestabstand entsprechend erhöht werden. 80 Meter entspricht der Länge eines Rotorblatts bei einer durchschnittlichen Windkraftanlage.

Im Vergleich zur bisherigen Planung hat sich laut Kreisverwaltung folgendes verändert:

- Die Flächen Gillersheim 1 und Hollenstedt 1 sind verkleinert worden.

- Es sind zusätzlich drei Repoweringflächen bei Oldenrode (Kalefeld), Lichtenborn und Schoningen mit einer Gesamtfläche von 49 Hektar ausgewiesen worden. Dort könnten nun bestehende Anlagen gegen neue und leistungsstärkere ersetzt werden.

- Bei Wachenhausen und Schoningen sind drei Flächen mit zusammen 20 Hektar hinzugenommen worden, für die bereits Genehmigungsanträge für den Bau von Windkraftanlagen laufen (nicht in der Grafik eingezeichnet).

Die 81 Hektar Reserveflächen, die aber nur in Anspruch genommen werden sollen, wenn das Land die Flächenvorgabe tatsächlich erhöht oder bei anderen Flächen eine Reduzierung notwendig wird, befinden sich bei

- Gladebeck (39,1 Hektar),

- Uslar (23,2 Hektar) und

- Offensen (2,1 und 16,6 Hektar).

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